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Flexibilität im Gesetzgebungs- und Beschlussfassungsverfahren statt umfassende Reglementierung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Dr. Luc Saner FDP -- Der Regierungsrat ist grundsätzlich an Massnahmen interessiert welche die Gesetzgebungsqualität verbessern können. Er unterstützt deshalb die Anliegen eines entsprechenden parlamentarischen Vorstosses sieht aber im Moment keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Eine gewisse Flexibilität ermöglicht ihm den im Einzelfall geeigneten Weg zu verfolgen.

Der parlamentarische Vorstoss schlägt vor, unter anderem durch die Einführung von Praxistests für Gesetzesentwürfe und durch die Regelung der Vernehmlassungsverfahren, die Gesetzgebung zu verbessern. Der Regierungsrat ist grundsätzlich an Massnahmen interessiert, welche die Gesetzgebungsqualität verbessern können. Denn Gesetze bilden die Grundlage der Verwaltungstätigkeit.

Bereits werden Praxistests für Gesetzesentwürfe bei Bedarf durchgeführt. Der Regierungsrat hat damit gute Erfahrungen gemacht. Deswegen möchte er an seiner Praxis festhalten. Ähnlich verhält es sich mit der Durchführung von Vernehmlassungsverfahren. Die praktizierte flexible Handhabung hat den Vorteil, dass auf den Einzelfall Rücksicht genommen werden kann. Die starre Institutionalisierung der Vernehmlassungsverfahren wird deshalb nicht als notwendig erachtet. Der Regierungsrat sieht im jetzigen Zeitpunkt keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Er beantragt deswegen dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher-Steiger Tel. 267 80 35 Departementssekretär und Leiter der Rechtsabteilung des Justizdepartements Prof. Dr. Felix Hafner Tel. 267 81 19 Rechtsabteilung des Justizdepartements