Friedhof am Hörnli: Umgestaltung und Sanierung der Abteilung 12
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen Kredit von gut 6 Millionen Franken für die Umgestaltung und Sanierung der Abteilung 12 (Urnenbestattung) des Friedhofes am Hörnli in Riehen gutgeheissen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dem Projekt soll ein zeitgemässer ‘Teilfriedhof’ für Urnenbestattungen geschaffen werden. Die Bauzeit beträgt zwei bis drei Jahre. Eine erste diesbezügliche Sanierungsvorlage hat der Grosse Rat im Januar 1998 zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Im Jahre 2003 müssen im Friedhof Hörnli neue Urnenreihengräber zur Verfügung stehen, da diejenigen im westlichen Teil des Friedhofs dann belegt sein werden. Das für die neuen Urnenreihengräber vorgesehene Gebiet der Abteilung 12 am oberen Hang "Im finsteren Boden" eignet sich aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der Hangsituation nur für Urnenbestattungen. 1999 wurden die letzten 1'800 von insgesamt 8'500 Urnenreihengräbern nach 20-jähriger Belegungsdauer abgeräumt. Insgesamt hat der Regierungsrat für die Sanierung und Umgestaltung der Abteilung 12 des Friedhofs Hörnli einen Kredit von 6,06 Millionen Franken zu Handen des Grossen Rates genehmigt.
Die Erfahrungen während des ersten Belegungsturnus der Abteilung 12 haben gezeigt, welch grossen Aufwandes die Bewirtschaftung dieser Abteilung bedarf. Wegen der geologischen Beschaffenheit des Bodens und der Hanglage sind mit der Zeit insbesondere an Wegen, Treppen, Strassen und Werkleitungen grössere Schäden entstanden. Der Oberboden ist auch bei trockenem Wetter an vielen Stellen wassergesättigt und instabil. Grabsteine werden verschoben und stürzen um und müssen wegen Unfallgefahr immer wieder neu gerichtet werden. Vor der Wiederbelegung ist eine Gesamtsanierung der Abteilung dringend erforderlich. Ein neues Urnennischengebäude ist dringend nötig, da zur Zeit keine Nischen mehr zur Verfügung stehen. Die Nachfrage nach Urnennischen ist sehr gross und wird noch zunehmen.
Im Sommer 1995 hatte das Baudepartement einen öffentlichen Projektierungswettbewerb für die Sanierung und Neugestaltung der Abteilung 12 veranstaltet. Das überarbeitete erstprämierte Wettbewerbsprojekt der Landschaftsarchitekten Vetsch Nipkow und Partner, Zürich, und der Architekten Eppler Maraini Schoop, Baden, sieht vor, parallel zum Grenzacherweg ein Urnennischengebäude mit grosszügigem Urnenhof zu erstellen. Das neue Gebäude soll in naturfarbenen oder roh belassenen Materialien erstellt werden, die das Erdverbundene repräsentieren.
Über ein etappiertes Bauprogramm mit Schutz- und Ausgleichsmassnahmen wird dem zeitlichen Faktor für die Durchführung von Umpflanzungen, Teilumsiedlungen und Ansaaten Rechnung getragen. Es ist ausserdem vorgesehen, die gesetzeskonforme und fachliche Umsetzung sowohl der Eingriffs- als auch der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen von einer unabhängigen ökologischen Baubegleitung überwachen zu lassen. Die bestehenden Familienurnengräber sind Bestandteil des Projektes, sie werden während der Bauzeit speziell geschützt und sind jederzeit für die Angehörigen zugänglich.
Die erste Vorlage an den Grossen Rat zur Sanierung und Umgestaltung der Abteilung 12 im Friedhof Hörnli mit einem Kreditantrag von 5,6 Millionen Franken war am 7. Januar 1998 vom Grossen Rat an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen worden. Dies mit dem Anspruch, Verbesserungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz sowie in architektonischer Hinsicht beim Urnennischengebäude vorzunehmen. Diese Anliegen wurden mit der neuen Kreditvorlage an den Grossen Rat umgesetzt.