Gemeindeautonomie soll gewahrt bleiben
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Motion René Brigger SP -- Der Regierungsrat hat die Motion betreffend Teilrevision des Gemeindegesetzes als rechtlich zulässig erklärt. Er beantragt dem Grossen Rat ihm die Motion nicht zu überweisen da diese Änderung des Gemeindegesetzes eine Einschränkung der Gemeindeautonomie bedeuten würde.
Der Regierungsrat hat die Motion betreffend Änderung des Gemeindegesetzes für rechtlich zulässig erklärt. Die Motion zielt darauf, den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinden) bezüglich des Wahlorganes den übrigen Gemeindeexekutiven gleichzustellen. Der Bürgerrat wird in §15 Abs. 2 des Gemeindegesetzes von der Verpflichtung zur Einführung der Volkswahl ausgenommen (mit Verweis auf §22 Gemeindegesetz).
Die Motionärinnen und Motionäre fordern den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes vorzulegen, in dem im Bereich der Volkswahl des Gemeinderates die Ausnahme bezüglich des Bürgerrates gestrichen wird.
Das Gemeindegesetz überlässt die Regelung der Wahl des Bürgerrates den Bürgergemeinden. Um das von der Motion angestrebte Ziel einer Volkswahl des Bürgerrates zu erreichen, müsste im Gemeindegesetz verankert werden, dass auch die Bürgergemeinden ihre Exekutive durch Volkswahl zu wählen haben. Dies würde jedoch im Verhältnis zur geltenden Regelung eine Einschränkung der Gemeindeautonomie bedeuten.
Ein solcher Eingriff in die Gemeindeautonomie läuft den Bestrebungen des Regierungsrates zuwider, den Gemeinden grössere Selbständigkeit zu gewähren. Deswegen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, ihm die Motion betreffend Teilrevision des Gemeindegesetzes nicht zu überweisen.