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Gemischtes Fazit des Regierungsrats zur Revision der Lärmsschutzverordnung und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort den Einbezug der Luftfahrt in die Umweltschutzgesetzgebung. Er erklärt sich zudem mit der vorgeschlagenen neuen Nachtflugordnung grundsätzlich einverstanden erachtet aber die Höhe der vorgesehenen Grenzwerte als heiklen Kompromiss zwischen den Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz und den Interessen des Lärmschutzes. Hinsichtlich dem Flughafen Basel-Mülhausen ersucht der Regierungsrat den Bundesrat um entsprechende Absprache mit Frankreich.

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme zur vorgeschlagenen Revision der Lärmsschutzverordnung (LSV) und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL), dass die Festlegung der Belastungsgrenzwerte für den Lärm der Landesflughäfen nun nach jahrelangen Diskussionen erfolgen soll. Allerdings gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass die vorgesehenen Grenzwerte aus umweltpolitischer Sicht zu hoch sind, da bei deren Bemessung auch wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung fanden.

Gemäss den Unterlagen des Bundes (Prognose für das Jahr 2010) werden auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt erfreulicherweise bis auf weiteres keine Schallschutzmassnahmen nötig werden.

Mit der Ablösung des bisher als Lärmmass verwendeten NNI (Noise Number Index) durch den international gebräuchlicheren Leq (Mittelungspegel) soll nun einem seit längerer Zeit bestehenden Begehren aus Umweltschutzkreisen entsprochen werden.

Der Regierungsrat betont zudem in seiner Vernehmlassungsantwort die besondere rechtliche Stellung des Flughafens Basel-Mülhausen. So kann die vorgeschlagene Nachtflugordnung mangels schweizerischer Rechtszuständigkeit nicht unmittelbar auf den Flughafen Basel-Mülhausen angewendet werden. Aus demselben Grund wäre der Flughafen Basel-Mülhausen nicht verpflichtet, die Kosten für Schallschutzmassnahmen auf dem schweizerischen Gebiet zu übernehmen. Der Regierungsrat ersucht deshalb den Bundesrat, mit Frankreich Absprachen zur Regelung dieser offenen Fragen zu treffen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Tel. (061) 267 85 41 Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements Felix Meier, lic. iur. Leiter Ressort Verkehr Tel. (061) 267 85 41 Wirtschafts- und Sozialdepartement