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Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt: Weiteres Vorgehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit einem Zwischenbericht betreffend kantonale Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt eine Fristverlängerung bis Ende 1999.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, ihm die Frist für die Berichterstattung zur kantonalen Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt bis Ende 1999 zu verlängern. Denn für die Vorlage des Ratschlages, der den Bericht zur Initiative sowie einen Entwurf zur Änderung der Verfassung und des Schulgesetzes enthalten wird, sind zahlreiche und aufwendige Abklärungen notwendig.

Die Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt wurde im Herbst 1995 eingereicht. Aufgrund der deutlich höheren Steuerbelastung in der Stadt Basel im Vergleich zu Riehen und Bettingen verlangt die Initiative, dass die Steuerdifferenz auf Einkommens- und Grundstückgewinnsteuern im Kanton in der Gesamtsumme maximal 5 Prozent betragen darf.

Nach der Überweisung der Initiative durch den Grossen Rat hat der Regierungsrat mit den Behörden der beiden Landgemeinden die Initiative eingehend diskutiert. Dabei wurden Möglichkeiten der Übertragung von gemeindeüblichen Aufgaben vom Kanton an die Landgemeinden in Erwägung gezogen. Diese führen zu einer Erhöhung der Gemeindesteuern in den Landgemeinden und würden somit die Differenz in der Steuerbelastung im Kanton Basel-Stadt verringern.

Um die Möglichkeiten von Aufgabenübertragungen ernsthaft zu prüfen, hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates in seiner Sitzung vom 16. September 1998 einer ersten Fristverlängerung bis Ende Juni 1999 zugestimmt. In der Zwischenzeit konnten sich der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen auf einen gemeinsamen Alternativvorschlag zur Steuerinitiative einigen, wie der Regierungsrat bereits in einer Medienorientierung vom 11. Februar 1999 kommuniziert hat. Der Alternativvorschlag beinhaltet die Übertragung der Landschulen (Primar- und Orientierungsschulen) an die Landgemeinden. Die Übertragung der Landschulen bedingt die Anpassung der geltenden Kantonsverfassung und des Schulgesetzes. Aufgrund der hohen Regelungsdichte des Schulgesetzes sind dafür zahlreiche Anpassungen des Gesetzestextes notwendig. Eine vom Regierungsrat eingesetzte interdepartementale und interkommunale Kommission ist zur Zeit mit der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe beauftragt. Da deren Ergebnisse noch in eine Vernehmlassung gegeben werden sollen, kann die Kommission ihre Arbeit erst im Herbst 1999 abschliessen.

Weitere Auskünfte

Dr. Felix Escher Tel. 267 95 60 Departementssekretär Finanzdepartement