Interne Revision der kantonalen Verwaltung verstärkt
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Willi Gerster SP) -- Mit der Einführung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes sind die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine Prüfung der Verwaltungsverfahren und deren Wirkung durch die Finanzkontrolle geschaffen worden. Gleichzeitig verfolgt der Grosse Rat mit der Begleitung des PuMa-Projektes und mit den Aktivitäten der Reformkommission die Aufgaben der Finanzkontrolle intensiv.
Das neue Finanzhaushaltsgesetz (vom 16. April 1997) hat die für eine Verfahrens- und Wirkungsprüfung notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. So regelt Paragraph 50 unter anderem die Überprüfung des Finanzhaushalts in bezug auf den Vollzug des Budgets und die Rechnungsablage nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlichen Handels durch die Finanzkontrolle. Die verschiedenen in letzter Zeit eingeführten Kontrollstufen im Fachdepartement gewährleisten eine gute Verständlichkeit. In Spezialfällen sind entsprechende Kredite für den Einsatz von Spezialisten möglich. Zudem verfolgt der Grosse Rat im Rahmen der Begleitung des PuMa-Projektes als auch mit den Aktivitäten der Reformkommission die Aufgaben der Finanzkontrolle einerseits sowie generell die Wirkungsprüfung in intensiver Art und Weise.
Der Regierungsrat erachtet deswegen die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses zum sogenannten operationellen Auditing als erfüllt.