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Jugendliche Opfer von Straftaten sollen im Strafverfahren besser geschützt werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des Opferhilfegesetzes. Er weist jedoch darauf hin dass ein übertriebener Opferschutz Einschränkungen bei der Strafverfolgung mit sich bringen kann.

Das Ziel der Revision, Kinder und Jugendliche im Gerichtsverfahren nach der eigentlichen Straftat an ihnen nicht noch einmal zu belasten, (Sekundärviktimisierung) ist unbestritten und von grosser Bedeutung. Allerdings kann ein übertrieben ausgestalteter Opferschutz Einschränkungen bei der Strafverfolgung mit sich bringen, die unter Umständen bis zum Freispruch mangels Beweisen führen kann.

Der Regierungsrat unterstreicht daher, dass nicht jede zusätzliche Einvernahme und nicht jeder Zweifel an den Aussagen eines Opfers zwingend eine neuerliche Traumatisierung bewirken muss. Handelt es sich beim Opfer um eine Person unter 16 Jahren und um die Verfolgung eines Sexualdeliktes (oder weiterer schwerer Delikte wie Körperverletzung, Misshandlung, etc.), ist es zweifellos richtig, – wie im Vorentwurf vorgeschlagen – auf eine Begegnung des Opfers mit dem Angeschuldigten von Amtes wegen zu verzichten. In anderen Fällen jedoch soll es dem Gericht überlassen werden, eine Begegnung des Opfers mit dem Angeschuldigten anzuordnen, wenn es dies für notwendig hält.

Der Regierungsrat begrüsst den zwingenden Beizug von Spezialistinnen oder Spezialisten, wenn Kinder und Jugendliche einvernommen werden. Er vertritt jedoch die Ansicht, dass eine strikte Beschränkung der Anzahl der Einvernahmen auf zwei, wie dies im Vorentwurf vorgeschlagen wird, nicht durchführbar ist. Hier muss den Behörden ein adäquater Ermessensspielraum zugestanden werden.

Der Regierungsrat lehnt die vorgesehene Möglichkeit ab, das Verfahren mit Zustimmung des Opfers oder seiner gesetzlichen Vertreterin bzw. seines Vertreters einzustellen. Denn eine solche Bestimmung wäre kontraproduktiv und könnte den allfälligen Druck auf das Opfer massiv erhöhen.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher-Steiger, lic.iur. Tel. 267 80 35 Departementssekretär, Justizdepartement