Kein Zentrallabor für beide Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Albert Meyer LDP -- Die Laboratorien der verschiedenen Verwaltungsabteilungen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sollen nicht zu einem Zentrallabor zusammengelegt werden. Hingegen werden Koordination und Zusammenarbeit weiter intensiviert. In diesem Sinn beantwortet der Regierungsrat eine parlamentarische Anfrage.
In einem parlamentarischen Vorstoss hat ein Grossrat Auskunft verlangt über die Anzahl und die Aufgabenschwerpunkte der Laboratorien bei den verschiedenen Abteilungen der kantonalen Verwaltungen Basel-Stadt und Baselland. Angeregt wird ausserdem die Zusammenlegung der bestehenden Laboratorien zu einem Zentrallabor beider Basel. Damit sollen Kosten eingespart werden.
Bei der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt gibt es zur Zeit fünf selbständige Laboratorien, im Kanton Basel-Landschaft drei. Dazu kommen in beiden Kantonen jene Laboratorien, die den Spitälern und Museen angegliedert sind. Eine Zusammenlegung dieser Laboratorien in einem einzigen Zentrallabor für Basel-Stadt und -Land - so der Regierungsrat in seiner Antwort - brächte aber nicht das Einsparpotential und die Synergien, die sich der Grossrat erhofft.
Fusionsmöglichkeiten wurden bereits 1994 im Rahmen des verwaltungsweit durchgeführten Restrukturierungsprojekts "Rekabas" geprüft und als unzweckmässig beurteilt. Die bestehenden Laboratorien haben sehr unterschiedliche Schwerpunkte und damit verschiedene Arbeitstechniken; wegen Kontaminationsgefahr müssten die Räume ausserdem strikt getrennt werden. Ausschlaggebend für die Effizienz eines Laboratoriums ist nicht die Geräteauslastung, sondern die Auswertung; aus diesem Grund könnten bei einer Fusion kaum Personalkosten eingespart werden. Ein Zentrallabor böte auch nicht die Flexibilität und Schnelligkeit, die zum Beispiel in der Umweltanalytik notwendig sind.
Bereits im Rahmen von "Rekabas" wurde die Zusammenarbeit der Laboratorien intensiviert; einzelne Laboratorien reduzierten Personal- und Raumbestand. Zwischen den Kantonalen Laboratorien Basel-Stadt und Basel-Landschaft besteht seit 1998 eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit. Grossgeräte werden nun gemeinsam angeschafft, die Jahresplanung und die Schwerpunkte aufeinander abgestimmt. Mit der Kreditbewilligung für die Räume des Baselbieter Kantonslaboratoriums im September 1999 hat überdies der Landrat eine interkantonale Zusammenlegung indirekt abgelehnt.
Der Regierungsrat sieht in der verstärkten Zusammenarbeit und Abstimmung der Aufgabenbereiche einen sinnvolleren Ansatz als in der Schaffung eines Zentrallabors.