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Keine Bevorschussung von Ehegattenalimenten im neuen Scheidungsrecht

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat möchte weiterhin auf die Ehegattenalimentenbevorschussung verzichten. Dies wird im Bericht und Entwurf zur zweiten Lesung über die Vorlage zur Einführung des revidierten Zivilgesetzbuches (Scheidungsrecht) betont.

Der Regierungsrat wiederholt im Bericht und Entwurf zur zweiten Lesung über die Vorlage betreffend Einführung des neuen Scheidungsrechts seinen von Anfang an vertretenen Antrag, auf die Einführung einer Bevorschussung von Ehegattenalimenten zu verzichten. Der Leistungsausbau im Bereich der Alimentenbevorschussung würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des kantonalen Finanzhaushaltes führen. Dazu kommt, dass die Zahlungsmoral der Leistungspflichtigen durch das Wissen um die relativ leicht erhältlichen staatlichen Leistungen weiter abnehmen würde. Die Bevorschussung von Ehegattenalimenten würde zudem faktisch zu einem staatlich garantierten Einkommen bei Scheidung oder Trennung führen. Geschiedene oder in Trennung lebende Personen würden damit gegenüber allen anderen, die mit finanziellen Problemen kämpfen und von Fürsorgeleistungen leben müssen, bevorzugt.

Da sich der Anspruch auf Bevorschussung zudem auf Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt beziehen würde, ist eine Sogwirkung auf Neuzuzüger nicht auszuschliessen. Keiner der Nachbarkantone (Basel-Landschaft, Luzern, St. Gallen, Bern, Zürich, Schaffhausen, Solothurn und Aargau) plant eine Einführung der Alimentenbevorschussung, weshalb sich dies auch im Kanton Basel-Stadt nicht aufdrängt.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher-Steiger Tel. 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement