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Keine Standesinitiative zur Erhöhung des Bussenumwandlungssatzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Kurt Freiermuth DSP -- Der kantonale Umwandlungssatz für Bussen die in Haft umgewandelt werden bleibt bis zur Revision des entsprechenden Artikels des Schweizerischen Strafgesetzbuches bestehen. Dann wird entschieden ob der Umwandlungssatz abgeändert wird oder ob sich auch im kantonalen Strafrechtsbereich ein ganz anderes Modell aufdrängt.

Der Grosse Rat hatte dem Regierungsrat im Dezember 1996 einen parlamentarischen Vorstoss für eine Standesinitiative betreffend Erhöhung des Tagessatzes bei Bussenumwandlungen überwiesen. In seiner Beantwortung hält der Regierungsrat fest, dass das Bundesparlament zur Zeit die bundesrätliche Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) diskutiert. Ob der heute für Bundesstraftatbestände geltende Umwandlungssatz - die Gleichsetzung von 30 Franken Busse mit einem Tag Haft - angehoben wird, oder ob der Bundesgesetzgeber, wie in der Botschaft vorgesehen, ein völlig neues Modell einführt, muss abgewartet werden. Klar scheint immerhin zu sein, dass Artikel 49 StGB in der heutigen Form nicht bestehen bleiben wird.

In Anbetracht der bereits laufenden Gesetzesdiskussion bei den Eidgenössischen Räten hält der Regierungsrat eine Standesinitiative hinsichtlich Erhöhung des Tagessatzes bei Bussenumwandlungen nicht für angezeigt.

Der Regierungsrat will die Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches abwarten, um dann gegebenenfalls darüber zu entscheiden, ob der geltende kantonale Umwandlungssatz für Bussen, die wegen Missachtung kantonaler Gesetze verhängt werden mussten, geändert werden soll, oder ob sich in Anlehnung an die revidierte Bundesgesetzgebung auch im kantonalen Strafrechtsbereich ein ganz anderes Modell aufdrängt. Der kantonale Umwandlungssatz beträgt heute ein Tag Haft für 80 Franken Busse.

Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat auf die Einreichung einer Standesinitiative zu verzichten.

Weitere Auskünfte

Stephan Bläsi, Advokat Tel. 267 70 03 Chef der Rechtsabteilung Polizei- und Militärdepartement