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Keine Übernahmeverpflichtung des Bundes für die Einschulungskosten von Asylkindern

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Felix Stebler SD) -- Für den Bund besteht keine Verpflichtung die Einschulungskosten für Kinder von Asylsuchenden Flüchtlingen und Schutzbedürftigen zu übernehmen. Diese Rechtslage ergibt sich aus dem revidierten Asylgesetz sowie dessen Umsetzung auf Verordnungsebene. Der Regierungsrat hatte sich mehrfach dafür eingesetzt dass der Bund diese Kosten übernimmt.

Der Bund kann weder gestützt auf das revidierte Asylgesetz noch gestützt auf die entsprechenden Verordnungen im Asylbereich zur Übernahme der Einschulungskosten für Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Schutzbedürftigen verpflichtet werden.

Die zum Beispiel anlässlich der Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes explizit gestellte Forderung des Regierungsrates nach einer Bestimmung, wonach der Bund den Kantonen einen angemessenen Anteil an die Kosten des obligatorischen Schulbesuchs übernehmen muss, wurde nicht berücksichtigt.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher-Steiger Tel. 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement