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Keine Zusammenlegung von Berufsberatung und Studienberatung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Alice Veith DSP -- Eine Zusammenlegung der Studienberatung die dem Erziehungsdepartement (ED) unterstellt ist und der beim Wirtschafts- und Sozialdepartement (WSD) angesiedelten Berufsberatung drängt sich nicht auf. Inhaltliche und strukturelle Gründe sprechen gegen eine solche Fusion wie auch gegen eine vollständige Vereinigung aller für die Berufsbildung zuständigen Dienststellen.

Im Rahmen des REKABAS-Projekts Berufsbildung wurde die Zusammenfassung aller mit der Berufsbildung involvierten Stellen und damit auch der Studienberatung wie der Berufsberatung in einem Departement sorgfältig evaluiert. Es hat sich dabei gezeigt, dass sowohl inhaltliche wie strukturelle Gründe zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine abschliessende Zusammenfassung aller Stellen im Erziehungsdepartement sprechen.

Inhaltlich spricht die langjährige Zuständigkeit des WSD und deren Einsitz in die deutschschweizer Berufsbildungsämterkonferenz gegen einen Transfer dieser Dienste in das Erziehungsdepartement. Bei näherer Analyse hat sich zudem gezeigt, dass die Leistungsprofile der beiden im parlamentarischen Vorstoss angesprochenen Ämter sich stark unterscheiden und sich die Überschneidungen zwischen Berufsberatung und Studienberatung in Grenzen halten. Während die Berufsberatung ausgesprochen ausseruniversitär orientiert ist, liegen die Schwerpunkte der Studien- und Studierendenberatung sehr universitätsnah. Eine räumliche Zusammenlegung der beiden Ämter lässt sich angesichts der Prioritäten in der Investitionsplanung mittelfristig nicht realisieren.

Strukturelle Gründe gegen die vorgeschlagene Zusammenführung liegen in der Grössenordnung der beiden Departemente. Das Erziehungsdepartement bietet sich für die Übernahme neuer Bereiche zulasten des harmonisch ausgewogenen WSD nicht an. Zudem müsste eine solche Umstellung im kantonalen Berufsbildungsgesetz verankert werden.

Eine Revision des schweizerischen Berufsbildungsgesetzes ist auf 2003 vorgesehen. Eine kantonale Gesetzesrevision macht keinen Sinn, bevor das schweizerische Rahmengesetz und dessen Verordnung verabschiedet sind. Überdies entspricht die jetzige Aufteilung der Zuständigkeit im Basler Berufsbildungswesen der Aufgabenteilung innerhalb der Bundesverwaltung.

Der Regierungsrat ist daher zum Schluss gekommen, dass die Zusammenlegung der für die Berufsbildung zuständigen Dienststellen nur teilweise umzusetzen ist. Im Rahmen der Ämterreorganisation im WSD wurde als erster Schritt die Abteilung Berufsbildung des vorherigen Amtes für Gewerbe, Industrie und Berufsbildung mit der Berufsberatung zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zusammengeführt. Damit bleibt es bei der jetzigen Arbeitsteilung im Berufsbildungsbereich. Das Erziehungsdepartement ist für den konzeptionellen pädagogischen Bereich zuständig, während dem Wirtschafts- und Sozialdepartement die Federführung in der praktischen Berufsbildung obliegt.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen Erziehungsdepartement