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Krankenversicherung: Prämienverbilligung für 2000 und Teilrevision der Verordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die kantonalen Beiträge an die Krankenkassenprämien werden per 1. Januar 2000 erhöht. Zudem beschloss der Regierungsrat die Einführung einer neuen zusätzlichen Einkommensgruppe um den unteren Mittelstand zu entlasten. Neu ist auch die Beitragsgruppe der Jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren.

Schaffung einer neuen Einkommensgruppe

Neu berechtigen anrechenbare Einkommen von 35'000 Franken bis 39'000 Franken für Alleinstehende, resp. von 57'000 Franken bis 64'000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende zum Bezug von Prämienbeiträgen. Diese betragen monatlich 40 Franken. Das anrechenbare Einkommen berechnet sich im wesentlichen aus dem Nettoeinkommen (inkl. Vermögensertrag) und einem nach Anzahl Kindern abgestuften Abzug von 10'000 Franken bis 4'000 Franken pro Kind. Die prozentuale Belastung der Haushaltsbudgets durch die Krankenversicherungsprämien stieg in den letzten Jahren, da die über der Teuerung liegenden Prämienerhöhungen durch die Lohnentwicklung nicht aufgefangen werden konnten. Mit der Einführung einer zusätzlichen Beitragskategorie erfahren vor allem Familien mit Kindern eine Entlastung, die bisher keine Prämienverbilligung erhielten.

Erhöhung der Prämienbeiträge

Mit seinem Beschluss erhöht der Regierungsrat gleichzeitig die monatlichen Prämienbeiträge um 7 bis 15 Franken, was einer Anhebung um gut 10% entspricht. In den beiden untersten Prämienkategorien wird der sich abzeichnende durchschnittliche Prämienanstieg damit frankenmässig voll aufgefangen werden. Ab dem Jahr 2000 kommen folgende Einkommensgrenzen und Beiträge zur Anwendung: Einkommensgrenzen in Fr. Prämienverbilligung in Fr. pro Monat Alleinstehende Verheiratete und Beitrag Beitrag Beitrag ohne Alleinerziehende Erwachsene Junge Erwachsene Kinder Unterhaltspflicht (über 25-jährig) (19 - 25-j.) (0 - 18 j.) 39'000.- 64'000.- 40.- 30.- 20.- 35'000.- 57'000.- 77.- 70.- 30.- 31'000.- 50'000.- 100.- 90.- 40.- 27'000.- 43'000.- 130.- 116.- 50.- 23'000.- 36'000.- 175.- 160.- 65.- Die Beiträge werden unabhängig von dem für die Grundversicherung gewählten Versicherungsmodell gewährt. Dies ist insbesondere für diejenigen Versicherten vorteilhaft, die sich für eine HMO oder eine andere kostendämpfende Versicherungsform entscheiden.

Differenzierung der Prämienbeiträge für junge Erwachsene

Bisher erhielten die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 19 und 25 Jahren dieselbe Prämienverbilligung wie die Erwachsenen, obschon sie durchschnittlich wesentlich tiefere Prämien bezahlen. Dadurch konnte eine Entlastung von bis zu 100 Prozent erreicht werden. Im kommenden Jahr werden deshalb diese Beiträge nicht erhöht.

Insgesamt wurden deutliche Entlastungen geschaffen, deren Kosten sich für Bund und Kanton auf zusätzliche ca. 6.8 Mio. Franken belaufen.

Das Amt für Sozialbeiträge plant für diesen Herbst eine aktualisierte Broschüre zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt, welche wiederum an alle Haushaltungen verteilt wird.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Vorsteherin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement