Leistungsvereinbarung für die Universität verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Universität verabschiedet und die dazugehörende Kompetenzen und Abläufe zwischen dem Grossen Rat dem Regierungsrat und der Universität definiert. Inzwischen eingespielte Abläufe werden bestätigt. Neu schlägt der Regierungsrat eine mehrjährige Finanzplanung vor welche der vierjährigen Dauer der Leistungsvereinbarung entspricht. Diese Neuerung soll greifen sobald die Verhandlungen über die Vertiefung des Universitätsvertrags mit dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen sind.
Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Universität verabschiedet und sie an den Grossen Rat weitergeleitet, damit das Geschäft noch vor dem Budget 2000 behandelt werden kann. In der entsprechenden Parlamentsvorlage werden die politischen Abläufe festgelegt und die periodischen Berichterstattungen der Universität (Budgetbericht, Jahresbericht, Strategiebericht und Leistungsvereinbarung) geregelt.
Mit dem Budgetbericht soll jeweils in der Dezembersession die Jahrestranche des Rahmenkredits beantragt und über die geplante Verwendung der Mittel im Folgejahr Auskunft gegeben werden. Im Jahresbericht wird über die Verwendung der Mittel Rechenschaft abgelegt. Der Strategiebericht, der nächste fällig im Jahr 2001, wird alle vier Jahre erstellt und dem Grossen Rat jeweils im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung, die vier Jahr gültig sein soll, vorgelegt. Die Leistungsvereinbarung regelt präziser, was von der Universität in Forschung, Lehre und Dienstleistung im Gegenzug zum baselstädtischen Globalbeitrag erwartet wird. (Antrag für das Budget 2000: 66,2 Millionen Franken). Der Leistungsauftrag ist bereits im Universitätsgesetz und im Universitätsvertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft implizit enthalten.
Der Leistungsvereinbarung liegt ein Vorschlag der Universität zugrunde, der nach einer ersten Behandlung im Regierungsrat der Finanzkommission und der Universitätskommission des Grossen Rats zur Stellungnahme zugestellt wurde. Dem daraus entstandenen regierungsrätlichen Entwurf hat der Universitätsrat im Juli 1999 zugestimmt. Die Leistungsvereinbarung und der dazugehörende Ratschlag soll in der Dezembersitzung des Grossen Rates zusammen mit dem Budgetbericht der Universität behandelt werden.