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Lösung für Tarif- und Kollektivvertrag ab 2000

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und die Medizinische Gesellschaft Basel haben sich darauf geeinigt den bestehenden Tarif- und Kollektivvertrag zu erneuern. Der Regierungsrat hat davon Kenntnis genommen.

Der bestehende Tarif- und Kollektivvertrag zwischen dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und der Medizinischen Gesellschaft Basel vom 23. Mai/27. Oktober 1969 mit allen Anhängen und Nachträgen inklusive geltendem Taxpunktwert von 5 Franken 60 Rappen hat solange Gültigkeit, bis auf gesamtschweizerischer Ebene eine neue Tarifstruktur in Kraft tritt. Mit der Gesamtrevision des Arzttarifs (TarMed) soll diese gesamtschweizerische Grundlage geschaffen werden. Gemäss heutigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass der Tarif ab 1. Januar 2001 gesamtschweizerisch eingeführt werden kann.

Der Regierungsrat hat von der Einigung bezüglich des bestehenden Tarif- und Kollektivvertrages zwischen dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und der Medizinischen Gesellschaft Basel Kenntnis genommen.

Weitere Auskünfte

Michelle Salathé Tel. 267 86 26 Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement