Mehr Möglichkeiten für Aufnahme in die Handelsmittelschule und in die Verkehrsschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Aufnahmemodus für Abgängerinnen und Abgänger der Weiterbildungsschule (WBS) an die Handelsmittelschule und an die Verkehrsschule wird erweitert. Diese Differenzierung ermöglicht der Regierungsrat durch die Änderung der entsprechenden Verordnungen über die Aufnahmebedingungen.
Der Regierungsrat will dem Bedürfnis nach Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit besser Rechnung tragen. Er hat deswegen einer Änderung der Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Handelsmittelschule (HMS) sowie diejenige der Verkehrsschule (VS) zugestimmt. Die veränderten Verordnungen erlauben einen differenzierteren Aufnahmemodus für die Abgängerinnen und Abgänger der Weiterbildungsschule (WBS) an die HMS bzw. die der Wirtschaftsmittelschule angeschlossene VS.
Wie bis anhin wird definitiv in die HMS respektive VS aufgenommen, wer die Aufnahmeprüfung besteht und den höheren respektive mittleren Abschluss der WBS nachweisen kann.
Neu ist die Aufnahme in die HMS bzw. VS ebenfalls auf Grund des erforderlichen Notendurchschnitts am Ende des 3. WBS-Semesters möglich in Verbindung mit dem höheren bzw. mittleren WBS-Abschluss.
Detaillierte Auskünfte erteilt das Rektorat des Wirtschaftsgymnasiums/Wirtschaftsmittelschule, Tel. 313 30 11/12