Mehr Sicherheit für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Instandstellung der zusammen mit dem Kanton Zug betriebenen Interkantonalen Strafanstalt (IKS) Bostadel einen Baukredit von knapp 65 Millionen Franken verteilt auf die Jahre 2001 bis 2004. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 132 Millionen Franken. Diese werden mitfinanziert vom Standortkanton Zug und vom Bund. Die Erneuerung der Strafanstalt sieht auch den Bau einer getrennten Sicherheitsabteilung vor.
Die Entwicklung der Insassenpopulation verbunden mit einem höheren Bedürfnis an Sicherheitsvorkehrung sowie der allgemeine Zustand der Sicherheitsanlagen nach 20 Jahren Betrieb machen eine grössere Erneuerung und Instandstellung der IKS Bostadel notwendig. Überdies wird der Bedarf für die Unterbringung von besonders flucht- und gemeingefährlichen Straftätern längerfristig voraussichtlich zunehmen. Das heutige Angebot an solchen Plätzen wird damit nicht mehr genügen. Dieser Trend hat sich seither bestätigt; die IKS Bostadel war 1998 zu 99% belegt.
Die Kosten des Vorhabens, das in drei Phasen bis 2004 abgewickelt wird, belaufen sich auf insgesamt 13,2 Millionen Franken. Nach Abzug einer Pauschale von 200'000 Franken zu Lasten der beiden Kantone werden die anerkannten Baukosten gemäss Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug zu 35% vom Bund subventioniert. Der Restbetrag verteilt sich nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel von einem Viertel zu Lasten des Kantons Zug und drei Viertel zu Lasten des Kantons Basel-Stadt. Für den Kanton Basel-Stadt entsteht insgesamt eine Belastung von knapp 6,5 Millionen Franken.
Seit Inbetriebnahme der Strafanstalt hat sich der Anteil ausländischer Straftäter, die vielfach keinen Bezug zur Schweiz aufweisen und daher als stark fluchtgefährdet betrachtet werden müssen, verdreifacht. Er beträgt 80 Prozent. Gestiegen ist auch der Anteil von Insassen mit hohem Strafmass von 10 Jahren und mehr (21 Prozent) sowie der Anteil von Einweisungen infolge einer strafrechtlichen Verwahrung (6%).
Die Erneuerung der Sicherheitsanlagen und der Bau einer getrennten Sicherheitsabteilung sollen es der Strafanstalt ermöglichen, die sichere Unterbringung der Insassen weiterhin zu gewährleisten.