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Mehr Wohnqualität dank Quartierparkings

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat durch eine Änderung der Parkplatzverordnung bessere Voraussetzungen für die Erstellung unterirdischer Parkmöglichkeiten für Quartierbewohnerinnen und -bewohner geschaffen. Bedingung für entsprechende Bewilligungen sind auch stadtgestalterische Verbesserungen zugunsten des Umwelt- und Nachbarschaftsschutzes.

Die aktuelle Änderung der Parkplatzverordnung, welche im Sinne des Umweltschutzes seit 1992 die Beschränkung der Anzahl Parkplätze auf privatem Grund bezweckt, ermöglicht nun den Behörden, im Zusammenwirken mit Privaten zugunsten einer bewohnerfreundlichen und umweltgerechteren Stadtentwicklung wesentliche Verbesserungen zu ergreifen. So bleibt künftig bei massgeblichen Bauvorhaben nur noch die Zahl der bereits vorhandenen unterirdischen Parkplätze unantastbar. Damit kann verhindert werden, dass oberirdische Parkplätze, die den Anforderungen an Umwelt- und Nachbarschaftsschutz nicht mehr genügen, bestehen bleiben.

Dagegen können in Tiefgaragen für Ladengeschäfte und Wohnbauten zugunsten der Quartierbevölkerung zusätzlich zur verordnungsgemässen Zahl an Parkplätzen weitere Parkplätze bewilligt werden, so dass diese Parkgaragen vermehrt die Funktion von unterirdischen Quartierparkings übernehmen können. Die Bewilligung setzt voraus, dass im Rahmen des Bauvorhabens, gegebenenfalls auch auf Allmend, eine angemessene (nicht identische) Anzahl oberirdischer Parkplätze aufgehoben werden. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität (wie Grünraumgestaltung, Spielflächen anstatt Parkplätze etc.). Damit wird auch sichergestellt, dass mit einer Erhöhung der Parkplatzzahl für Quartierbewohnerinnen und -bewohner stadtgestalterische Verbesserungen im Sinne des Umwelt- und Nachbarschaftsschutzes einhergehen. Parkplätze in öffentlichem Interesse können künftig auch mehr als 300 Meter vom betreffenden Grundstück (z.B. Messegelände) entfernt sein.

Die Änderung der Parkplatzverordnung tritt sofort in Kraft.

Weitere Auskünfte

Pascal Giller Tel. 267 91 66 Mitarbeiter der Rechtsabteilung Baudepartement