Neubau Sonderschulheim "Zur Hoffnung" in Riehen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 21 Millionen Franken um den Neubau des Sonderschulheims für geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche in Riehen erstellen zu können. Das Sonderschulheim "Zur Hoffnung" hat den Auftrag Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung aller Schweregrade sowie Lernbehinderte vom Vorschulalter bis zur erstmaligen beruflichen Eingliederung ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend zu schulen zu fördern und zu betreuen.
In den letzten Jahren war es zunehmend schwieriger geworden, mehrfach behinderte junge Menschen in Wohnheime für Erwachsene umzuplatzieren. Das Verbleiben der erwachsen gewordenen Behinderten im Sonderschulheim "Zur Hoffnung" führte zu einer Überalterung. Als Folge davon konnten keine schwerer Behinderten mehr aufgenommen werden. Damit dies in Zukunft wieder möglich sein wird, ist eine Neukonzeption des Sonderschulheims auf dem bestehenden Areal geplant.
Das Baudepartement - vertreten durch das Hochbau- und Planungsamt - hatte 1995 einen öffentlichen Wettbewerb für den Neubau durchgeführt. Dies unter der Annahme, dass die pflegerischen Anforderungen des durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe entwickelten Heimkonzeptes erfüllbar sind. Das von der Jury mit dem ersten Preis ausgezeichnete Projekt von Stump und Schibli Architekten, Basel, erbringt diesen Nachweis vollumfänglich. Dem Architekturbüro ist es gelungen, durch die "subtil gewählte Anordnung der Neubauten mittels gut definierter und differenziert gestalteter Aussenbereiche das räumliche Zusammenspiel mit den bestehenden Villen und dem alten Baumbestand" zu realisieren.
Damit die Neubauten realisiert werden können, muss das eigentliche Heimgelände in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingewiesen werden. Der Gemeinderat von Riehen hat der vorgeschlagenen Zonenänderung zugestimmt und auch in der verwaltungsinternen Vernehmlassung gab es keine ablehnende Stellungnahme zur Zonenänderung. Dagegen verlangt der Heimatschutz Basel in einer Einsprache, dass die Häuser Sandreuterweg 15 und 35 sowie die Villa Herlan an der Wenkenstrasse 33 durch die geplante Zonenänderung nicht gefährdet werden dürfen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Abweisung der Einsprache. Er folgt dabei dem Entscheid des Denkmalrates, für den die architektonische Qualität der beiden Häuser am Sandreuterweg für eine Unterschutzstellung bzw. für eine Aufnahme in das Denkmalverzeichnis nicht ausreicht.
Der Kredit für den Neubau des Sonderschulheims für geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche auf dem Areal "Zur Hoffnung" beträgt ohne das vorerst zurückgestellte Therapiegebäude 21 Millionen Franken, die noch vom Grossen Rat zu bewilligen sind.