Neue Broschüre gibt Auskunft über die kantonalen Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Wirtschafts- und Sozialdepartementes -- Ab Montag 22. November 1999 wird in alle Haushaltungen des Kantons Basel-Stadt eine Broschüre verteilt die über die kantonalen Beiträge an die Krankenversicherungsprämien informiert. Die Broschüre ermöglicht Vorabklärungen über die eigene Anspruchsberechtigung.
Die Broschüre, die ab Montag, 22. November, in alle Haushaltungen in Basel-Stadt verteilt wird, macht auf die Möglichkeit der Prämienverbilligung aufmerksam und informiert über Änderungen per Januar 2000. Auf den 1. Januar 2000 werden die Prämienbeiträge angehoben und die Anspruchsgrenzen um 7000 Franken für Familien bzw. um 4000 Franken für Alleinstehende erhöht. So werden vor allem Familien mit Kindern, die bisher keine Prämienverbilligung erhielten, entlastet. Anhand von einfachen Berechnungsbeispielen kann die Leserin oder der Leser die eigene Anspruchsberechtigung vorabklären.
Anmeldeformulare für eine Prämienverbilligung können mit dem Bestelltalon in der Broschüre direkt beim Amt für Sozialbeiträge angefordert werden. Für zusätzliche Auskünfte steht Interessierten die für Fragen zur Broschüre eigens eingerichtete Telefonnummer 0844 880 550 durchgehend von 8.00 - 17.00 Uhr zum Ortstarif zur Verfügung.