Neue Promotionsverordnung für die dreijährige Diplommittelschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine neue Promotionsverordnung für die Diplommittelschule (DMS) 3 erlassen. Diese wurde notwendig da die DMS ab kommendem Schuljahr nur noch drei statt wie bis anhin vier Jahre dauert. Die Promotionsbedingungen werden gegenüber dem bisherigen Modus verschärft.
Eine neue Verordnung über die Zeugnisse, Promotionen und Remotionen musste wegen der Verkürzung der DMS auf drei Jahre erlassen werden. Die Schülerinnen und Schüler der neuen DMS sind während der Dauer des ganzen ersten Jahres auf Probe, anschliessend erhalten sie ihr erstes Zeugnis. Für eine Beförderung müssen Minuspunkte doppelt kompensiert werden, was einer Verschärfung der Promotionsbedingungen entspricht.
Im Gegensatz zu den Gymnasien behält die DMS im zweiten und dritten Jahr Semesterzeugnisse bei, da aufgrund der kürzeren Ausbildungsdauer und des Wechsels von Fächerkombinationen halbjährliche Standortbestimmungen nützlich sind. Auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler können in jedem Schuljahr in den einzelnen Fächern Beurteilungsbögen und Beurteilungsgespräche eingeholt werden.
Die neue dreijährige Diplommittelschule startet am 10. August 1999. Die Verordnung wird auf den 9. August 1999 wirksam.
Für Schülerinnen und Schüler der vierjährigen DMS, welche das Diplom in regulärer Schulzeit bis zum Jahre 2000 erreichen können, gilt die bisherige Verordnung.