Neue Promotionsverordnungen für Handelsmittelschule und Kaufmännische Vorbereitungsschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat neue Promotionsverordnungen für die Handelsmittelschule und für die Kaufmännische Vorbereitungsschule erlassen. Wie im Wirtschaftsgymnasium werden halbe Noten und die doppelte Kompensation eingeführt.
Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 ersetzt die dreijährige Handelsmittelschule die frühere vierjährige Diplomabteilung der Wirtschaftsmittelschule. Mit der neuen Promotionsverordnung, die sich an die Bedingungen der gymnasialen Verordnung anlehnt, werden halbe Noten eingeführt, ungenügende Noten müssen doppelt kompensiert werden. Die Promotionsbedingungen werden verschärft, weil die Anforderungen an die Absolventinnen und Absolventen der Handelsmittelschule - auch durch die eidgenössische Anerkennung der kaufmännischen Berufsmaturität - gestiegen sind.
Parallel zur Promotionsverordnung der Handelsmittelschule wird eine Promotionsverordnung für die neue Kaufmännische Vorbereitungsschule erlassen. Durch die Umstellung von der ehemaligen zweijährigen Fachabteilung auf die einjährige Kaufmännische Vorbereitungsschule wird der Akzent hauptsächlich auf das Abgangszeugnis respektive auf die Abschlussprüfung gelegt. Um eine differenziertere Beurteilung zu ermöglichen, werden auch halbe Noten erteilt.
Die neuen Promotionsverordnungen für die Handelsmittelschule und die Kaufmännische Vorbereitungsschule gelten rückwirkend per Anfang Schuljahr 1999/2000. Detaillierte Auskünfte erteilt das Rektorat des Wirtschaftsgymnasiums/der Wirtschaftsmittelschule Basel, Tel. 313 30 11.