Neue Tarife bei der Sanität Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf den 1. Juli 1999 führt die Sanität Basel neue Tarife ein. Damit möchte die Sanität einen höheren Kostendeckungsgrad erreichen. Der Regierungsrat hat die revidierte Tarifordnung sowie die neue Vereinbarung zwischen der Sanität Basel dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer betreffend Kranken- und Rettungstransporttarife genehmigt.
Die Sanität Basel, der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und der Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer haben eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Entschädigung von Notfall- und Krankentransporten sowie der Notarztzubringereinsätze regelt. Die Vereinbarung gilt für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die eine obligatorische Krankenversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen haben, die dem Vertrag beigetreten ist. Seit Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes übernehmen die Krankenversicherer einen Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie an die Rettungskosten.
Gleichzeitig wird die Tarifordnung der Sanität Basel auf den 1. Juli 1999 totalrevidiert. Dabei wurde die Tarifstruktur auf die neue Vereinbarung mit den Versicherern abgestimmt. Die Tarifordnung regelt wie bis bisher zudem auch die Entschädigung für Sauerstofflieferungen und Leichentransporte. In diesen Bereichen wurden nur kleinere tarifliche Anpassungen vorgenommen.
Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wird bei den Notfalltransporten erstmals zwischen den beiden Dringlichkeitsstufen "Rettung" und "Notfall" unterschieden. Bei einer "Rettung" muss - im Gegensatz zum "Notfall" - ein Verdacht auf eine Störung der Vitalfunktion vorliegen. Die Grundtaxen enthalten, im Hinblick auf eine einheitliche gesamtschweizerische Tarifstruktur, neu unter anderem eine Pauschale für Material, Medikamente und Desinfektion. Diese Leistungen wurden bis heute separat in Rechnung gestellt.
Mit den neuen Tarifen erhöht sich der Kostendeckungsgrad für Notfalltransporte von 34 auf rund 55 Prozent und für Krankentransporte von 54 auf rund 70 Prozent. Die Bereitschaftskosten werden weiterhin vom Kanton getragen.