Neue Vereinbarung über die Opferberatungsstellen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen die Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen über die Zusammenarbeit beim Betrieb der Beratungsstellen die durch das Opferhilfegesetz vorgeschrieben sind erneuern. Mit der Zustimmung des basellandschaftlichen Regierungsrates ist die Erneuerung seitens des Kantons Basel-Landschaft beschlossen. Im Kanton Basel-Stadt muss noch der Grosse Rat den neuen Staatsvertrag genehmigen.
Im Jahr 1998 ist die finanzielle Unterstützung, die der Bund den Kantonen zur Einführung des Opferhilfegesetzes gewährte, letztmals ausgerichtet worden. Ein neuer Vertrag zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft soll nun die weitere Zusammenarbeit beim gemeinsamen Betrieb der Opferberatungsstellen regeln. Der Vertrag basiert auf Zahlen, die über die Inanspruchnahme dieses Beratungsangebots erhoben wurden. Das Beratungsangebot besteht seit sechs Jahren.
Im neuen Abkommen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird die hälftige Aufteilung der Betriebskosten von jährlich 609'000 Franken beibehalten; dagegen sollen die Drittkosten, das sind Ausgaben im Einzelfall für medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe durch Dritte, in der Höhe von jährlich rund 300'000 Franken künftig nach Tatort aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass Basel-Stadt rund 2/3, Basel-Landschaft etwa 1/3 dieser Kosten übernehmen wird.
Die jährlichen Betriebskosten von insgesamt 609'000 Franken setzen sich aus der Subvention von 83'000 Franken für die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, Triangel, zusammen, die im Sommer 1997 eingerichtet wurde; dazu kommen 277’000 Franken an die Opferberatungsstelle beider Basel. Dieser Subventionsbeitrag musste im Sommer 1998 wegen der stets wachsenden Zahl von ratsuchenden Opfern von davor 177'000 Franken auf neu 277'000 Franken erhöht werden. Die dritte Beratungsstelle, die Beratungsstelle für Frauen, die durch den Verein Nottelefon betrieben wird, erhielt bisher 249'000 Franken jährlich.
Damit die Beratungsstelle für Frauen, angesichts der auch hier massiv gestiegenen Zahl von Ratsuchenden, ihre Beratungstätigkeit weiterhin im bisherigen Umfang aufrecht erhalten kann, wird die Subventionierung im Umfang von bisher 249'000 Franken auf neu 335'000 Franken erhöht. Dies bedeutet eine jährliche Erhöhung um 86'000 Franken. Diese Kosten übernehmen Basel-Stadt und Basel-Landschaft je zur Hälfte.
Die Zunahme der Zahl der Ratsuchenden ist in der ganzen Schweiz feststellbar. Sie ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Menschen um die Beratungsstellen und deren unentgeltliches Hilfsangebot für Opfer von Straftaten wissen.
Im Kanton Basel-Landschaft ist mit der Zustimmung des basellandschaftlichen Regierungsrates die Erneuerung der Vereinbarung über die Opferberatungsstellen beschlossen. Im Kanton Basel-Stadt beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den neuen Staatsvertrag zu genehmigen.