Neue Verordnung für klinische Studien
MedienmitteilungRegierungsrat
Prüfärztinnen und -ärzte die klinische Studien mit Arzneimitteln aus-serhalb eines Spitals durchführen müssen eine Praxisbewilligung haben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende neue Verordnung genehmigt.
Auf den 1. Juli 1999 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die eine wichtige Rahmenbedingung für die Durchführung von klinischen Studien mit Arzneimitteln regelt, die ausserhalb von Spitälern durchgeführt werden. Das bestehende Reglement der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, IKS, hält fest, dass Prüfarztinnen und -ärzte ein eidgenössisches Diplom der Medizin oder Zahnmedizin oder ein gleichwertiges Diplom besitzen und "zur Ausübung ihres Berufes befugt sein müssen".
Die neue Verordnung präzisiert nun das IKS-Reglement. Danach muss die verantwortliche Prüfärztin oder der Prüfarzt eine Praxisbewilligung, also eine Bewilligung des Sanitätsdepartements zur selbständigen Ausübung des Berufs als Ärztin /Arzt (oder als Zahnärztin/Zahnarzt), haben. Die neue Verordnung schafft im Interesse der Probandinnen und Probanden, die an klinischen Versuchen ausserhalb von Spitälern teilnehmen, in diesem Punkt Klarheit.