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Neue Verordnung über die Ausübung nicht-ärztlicher Medizinalberufe

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die nicht-ärztlichen Medizinalberufe werden neu in nur noch einer Verordnung geregelt. Dies hat eine bessere Übersicht im Bereich des Gesundheitsrechts zur Folge. Neu können unter anderen die Dentalhygiene die Ernährungsberatung und die Osteopathie als selbständige Berufe ausgeübt werden.

Nach bisherigem Recht sind die nicht-ärztlichen Medizinalberufe in mehreren Verordnungen geregelt. Nun werden alle Berufe in diesem Bereich (mit Ausnahme der Chiropraktik und der Psychotherapie) in einer Verordnung zusammengefasst. Diese enthält in einem ersten Teil Bestimmungen über die Zulassungserfordernisse, die für alle bewilligungspflichtigen Berufe gelten. In einem zweiten Teil sind die jeweils berufsspezifischen Bewilligungsvoraussetzungen festgehalten. Neu sind die Dentalhygiene, die Ergotherapie, die Ernährungsberatung, die Logopädie und die Osteopathie als selbständige Berufe zugelassen. Nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz sind die Ergotherapie, die Logopädie und die Ernährungsberatung unter gewissen Voraussetzungen kassenpflichtig. Die Berufsausübenden benötigen dafür allerdings eine kantonale Zulassung. Die Voraussetzungen dazu werden in der neuen Verordnung geschaffen. Neu erlischt eine Bewilligung, wenn die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber das siebzigste Altersjahr erreicht. In diesem Fall kann die Bewilligung um jeweils zwei Jahre verlängert werden, wenn der Nachweis der physischen und psychischen Gesundheit durch ein ärztliches Zeugnis erbracht wird. Eine gewisse Lockerung erfährt auch die bisher restriktive Regelung der Werbung für die Berufstätigkeit.

Mit der neuen Verordnung wird auch die Hebammenverordnung aufgehoben. Der bisherige Anspruch auf Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen besteht weiterhin und wird in einer neuen, separaten Verordnung geregelt.

Mit dem Erlass der neuen nicht-ärztlichen Medizinalberufe-Verordnung werden insgesamt zehn Rechtserlasse aufgehoben.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle Tel. 267 95 11 juristischer Adjunkt Sanitätsdepartement