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Neue Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt genehmigt. Sie wird sofort wirksam.

Im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vom 16. April 1997 ist dem Regierungsrat die uneingeschränkte Kompetenz eingeräumt worden, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Da das FHG das Finanzrecht im Kanton Basel-Stadt erstmals umfassend regelt und vor allem bisher nicht vorhandene Bestimmungen über das Rechnungswesen, die Finanzplanung, das Budget und die Rechnung enthält, war es angezeigt, vor dem Erlass einer Verordnung erste Erfahrungen zu sammeln. Als richtig hat sich auch erwiesen, den ersten Rechnungsabschluss nach den Vorschriften der neuen Rechnungslegung abzuwarten.

Nach Abschluss einer internen Vernehmlassung hat der Regierungsrat jetzt die Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt genehmigt und für sofort wirksam erklärt. Die Verordnung wird im Kantonsblatt publiziert.

Weitere Auskünfte

Dr. Felix Escher Tel. 267 95 60 Departementssekretär Finanzdepartement