Neuer Tarifvertrag für das REHAB Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den neuen Tarifvertrag für das REHAB Basel genehmigt. Der Vertrag zwischen dem Basler Zentrum für Querschnittgelähmte und Hirnverletzte einerseits und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer sowie dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer andererseits regelt die Leistungen der Versicherer für Patientinnen und Patienten die ambulant oder stationär (in der allgemeinen Abteilung) im REHAB Basel behandelt werden.
Am 1. Januar 1997 übernahm die REHAB Basel AG das Rehabilitationszentrum des Bürgerspitals. Weil zum damaligen Zeitpunkt zwischen den Tarifpartnern kein Vertrag bestand, musste der Regierungsrat die Tarife entsprechend den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes behördlich festlegen. Dagegen legte das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer Beschwerde beim Bundesrat ein. Im Rahmen des Beschwerdeentscheides hat der Bundesrat im April 1998 u. a. auch zu Grundsatzfragen betreffend die Ermittlung der anrechenbaren Kosten Stellung genommen und gleichzeitig die Tarifpartner aufgefordert, Neuverhandlungen aufzunehmen.
Diese Verhandlungen zwischen dem REHAB Basel, dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer konnten im Dezember 1998 abgeschlossen werden. Der Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Oktober 1998 in Kraft und dauert fest bis Ende 2000.
Die neuen Tarife betreffen die Tagespauschalen für Querschnittgelähmte und Hirnverletzte für stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung sowie die Ansätze für ambulante Behandlungen.