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Neues Basler Energiegesetz in Kraft

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat das kantonale Energiegesetz rückwirkend auf den 1. April 1999 in Kraft gesetzt und die damit zusammenhängenden Verordnungen verabschiedet. Als wesentliche Neuerung führt Basel-Stadt als erster Kanton der Schweiz eine Lenkungsabgabe auf Strom und einen Bonus für Haushalte und Betriebe ein. Um dies zu ermöglichen wird gleichzeitig das bisherige System der Elektrizitätstarife neu gestaltet und in Kraft gesetzt.

Im Herbst dieses Jahres bekommen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt einen Bonus ausbezahlt. Er beträgt 35 Franken pro Person. Jeder Haushalt mit eigenem Stromabonnement erhält 35 Franken zusätzlich. Anspruch auf den Bonus haben alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Stichtag, dem 15. Dezember 1998, bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt registriert waren.

Die Betriebe werden mit einem Bonus dafür belohnt, dass sie im Kanton Basel-Stadt Arbeitsplätze anbieten. Sie erhalten eine Vergütung in der Höhe von 0,5 Prozent der ALV-Lohnsumme des Jahres 1998. Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf eine Auszahlung von 0,5 Prozent des abgerechneten AHV-Lohnes, maximal 486 Franken.

Finanziert wird der Bonus für die Haushalte und die Betriebe aus den Erträgen der Lenkungsabgabe auf Strom, die pro Kilowattstunde erhoben wird. Mit der Lenkungsabgabe werden Haushalte und Betriebe belohnt, die weniger Strom verbrauchen. Sie bezahlen weniger Lenkungsabgabe.

Mit dem neuen Energiegesetz gilt in Basel-Stadt eine neue Tarifstruktur für Strom. Die alten Stromtarife der IWB werden um 17,5 Prozent für Haushalte und 27,5 Prozent für Betriebe reduziert. Der neue Tarif ergibt sich aus einer Senkung der Preise pro Kilowattstunde und der Umlegung des bisherigen pauschalen Grundpreises pro Anschluss auf den Kilowattstundenpreis. Damit zahlen jetzt alle Verbraucher den gleichen Kilowattstundenpreis, unabhängig von der bezogenen Menge. Die Reduktion der Strompreise ist möglich geworden durch die weitsichtige Basler Energiepolitik und deren konsequente und effiziente Umsetzung durch die IWB.

Mit der Einführung der Lenkungsabgabe bleiben aber die Strompreise im Durchschnitt gleich hoch wie bisher. Damit verhindert das neue Energiegesetz, dass die Senkung des Kilowattstundenpreises durch die IWB zur Energieverschwendung animiert.

Der Strompreiszuschlag wird beibehalten, jedoch in Förderabgabe umbenannt. Damit wird deutlich gemacht, dass mit dieser Abgabe Projekte und Massnahmen unterstützt werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung von erneuerbaren Energien beitragen.

Mit dem Inkraftsetzen des neuen Energiegesetzes sind auch wesentliche Anliegen von neun Anzügen im Grossen Rat erfüllt worden. Die Anzüge waren in einer konzentrierten Aktion am 17. Oktober 1996 eingereicht worden. Sie haben das gemeinsame Ziel, Basel-Stadt als Standort mit vorbildlichem Energieverhalten, hoher Energieeffizienz und vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger, insbesondere der Solarenergie, zu stärken. Zusätzlich strebten sie an, dem in der Energiebranche tätigen Basler Gewerbe zusätzliche Beschäftigungsimpulse zu geben.

Fragen zu Bonus und Lenkungsabgaben?

Für Informationen zum Bonus und zur Lenkungsabgabe sind spezielle Telefonnummern eingerichtet worden.

Die Telefonnummer für Haushalte: 275 51 20

Die Telefonnummer für Betriebe: 205 59 90

Ausführliche Informationen sind über Internet abrufbar: www.bonusbasel.ch

Weitere Auskünfte

Für energiepolitische Fragen: Markus Diacon Tel. 267 61 87 Amt für Umwelt und Energie Baudepartement Für Stromtarifstrukturfragen: Ernst Stocker Tel. 275 51 26 Leiter Energie- und Wasserbeschaffung Industrielle Werke Basel