Neues Finanzierungssystem für Behindertenwohnheime
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit einem neuen Finanzierungsystem sollen die Behindertenheime kostendeckend geführt werden. Die einheitlichen Taxen werden nicht mehr pauschal sondern abhängig von den Aufenthaltstagen im Heim erhoben. Der Regierungsrat hat die Verträge mit den Trägerschaften genehmigt.
Seit Anfang Jahr ist ein neues Finanzierungssystem für Behindertenheime wirksam. Nach einem Zwischenbericht im November 1998 hat der Regierungsrat dazu den Abschlussbericht entgegengenommen. Das neue Finanzierungssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass bei wirtschaftlicher Betriebsführung und angemessener Auslastung ein kostendeckender Betrieb der Behindertenheime möglich ist. Die Heimtaxen wurden vertraglich fixiert und sind so bemessen, dass mögliche Beiträge des Bundes optimal zur Finanzierung des Betreuungsaufwandes beitragen. Dadurch erfährt der Kanton eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Mit der grossen Mehrheit der Behindertenheime konnten entsprechende Verträge abgeschlossen werden. Nicht möglich war dies aus formalen Gründen mit den in unmittelbarer kantonaler Trägerschaft angesiedelten Einrichtungen, mit dem Werkstätten- und Wohnzentrum Basel WWB und der Stiftung Blindenheim Basel, die vor Umstrukturierungen stehen sowie mit der Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter in Basel, deren Geschäftsführerstelle wieder vakant ist.