Neues Personalgesetz für den Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Ratschlag zum neuen Personalgesetz genehmigt und zur Weiterleitung an den Grossen Rat verabschiedet. Ziel der Gesetzesrevision ist die Anpassung des Personalrechts an die Bedürfnisse einer zeitgemässen Personalarbeit.
Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einem neuen Personalgesetz sowie zu weiteren damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen abschliessend beraten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das neue Personalgesetz soll das geltende Beamtengesetz von 1968 vollständig ablösen und die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt neu regeln.
Der Erlass des Personalgesetzes erfordert auch die Anpassung weiterer Gesetzeserlasse, in welchen die Anstellungsverhältnisse bestimmter Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt werden, z.B. Gerichtsorganisationsgesetz, Schulgesetz, etc. Die Bestimmungen über die Haftung des Staates und seines Personals, die heute im Beamtengesetz integriert sind, werden neu in einem separaten Gesetz (Haftungsgesetz) festgehalten.
Zudem muss die Kantonsverfassung, welche den Beamtenbegriff enthält, angepasst werden. Die Verfassungsänderung unterliegt dem obligatorischen Referendum.