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Neuregelungen im Bereich der Fürsorge ins Auge gefasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsames Communiqué des Regierungsrates Basel-Stadt und des Bürgerrates der Stadt Basel -- Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bürgergemeinde im Bereich der Fürsorge soll neu geregelt werden. Die Fürsorgeaufgaben der Stadt Basel sollen vom Jahr 2000 an im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an die Bürgergemeinde delegiert werden. Mit einer Totalrevision des Fürsorgegesetzes soll den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen werden.

Die Bedürftigkeit und die damit verbundene Arbeitsbelastung im Fürsorgeamt der Stadt Basel haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Deswegen erarbeitete der Lenkungsausschuss des Projektes "sälbständig" in den vergangenen zwei Jahren Grundlagen zur Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bürgergemeinde im Bereich der Fürsorge.

Die heutigen mehrstufigen Entscheidungswege können die notwendigen schnellen Anpassungen an die sich verändernden Bedingungen nicht mehr gewährleisten. Neben der Verwaltungskommission mit sechs Vertretern der Bürgergemeinde und drei Vertretern des Kantons sind nämlich auch die Legislative und die Exekutive der Bürgergemeinde als zuständige politische Organe, der Regierungsrat und der Grosse Rat als Genehmigungsinstanzen für die Budgets und das Wirtschafts- und Sozialdepartement als Oberaufsicht involviert. Eine klare und abschliessende Kompetenz-Regelung auf allen Stufen erscheint notwendig.

Der Lenkungsausschuss prüfte dazu verschiedene Möglichkeiten. Nun schlägt er in seinem Schlussbericht vor, dass das Gesetz betreffend die öffentliche Fürsorge dahingehend geändert wird, dass die Einwohnergemeinden im Kanton – diese ist in der Stadt Basel identisch mit dem Kanton – die Sozialhilfe mittels Leistungsvereinbarung an einen Partner delegieren können. Da kein Partner das Risiko steigender Fürsorgekosten tragen kann und der Kanton deshalb als Träger der gesamten Nettokosten ein direktes Interesse an der strategischen Führung des Amtes hat, soll er paritätisch in einem Führungsgremium vertreten sein. Die Erarbeitung einer solchen Vereinbarung soll vom Kanton mit der Bürgergemeinde gemeinsam sofort angegangen werden.

Bei dieser Gelegenheit soll das Fürsorgegesetz des Kantons Basel-Stadt einer Totalrevision unterzogen werden, die den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt. Das Fürsorgegesetz stammt aus dem Jahr 1960 und ist eines der ältesten der Schweiz.

Der Regierungsrat hat das Wirtschafts- und Sozialdepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bürgergemeinde einen Ratschlags- und Gesetzesentwurf im Sinne dieser Vorschläge zu erarbeiten. Gleichzeitig soll das Departement die für eine künftige Delegation der Fürsorgeaufgaben notwendigen Verhandlungen mit der Bürgergemeinde aufnehmen und eine entsprechende Leistungsvereinbarung vorbereiten. Auf Seiten der Bürgergemeinde werden gleichzeitig die wegen der Neuregelung notwendigen Anpassungen ihrer Erlasse betreffend das Fürsorgeamt vorbereitet. Regierungsrat und Bürgerrat haben das Ziel, diese Änderungen bereits für das Jahr 2000 wirksam werden zu lassen.

Weitere Auskünfte

Dr. Ralph Lewin Tel. 267 85 40 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Felix Rudolf von Rohr Tel. 277 79 26 Bürgerrat Präsident der Verwaltungskommission FüBa