Ordentliches Rücktrittsalter von Professorinnen und Professoren der Universität mit 65 Jahren
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Christine Wirz LDP) -- Der ordentliche Altersrücktritt von Inhaberinnen und Inhabern von Professuren erfolgt im Alter von 65 Jahren. Aus triftigen Gründen und in gegenseitigem Einvernehmen kann das Rücktrittsalter um maximal zwei Jahre hinausgeschoben werden. Dies ist in der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Personalordnung der Universität Basel festgehalten.
Nach dem alten Universitätsgesetz hatten die Professorinnen und Professoren der Universität Anrecht auf eine voll bezahlte Beschäftigung bis zum 70. Altersjahr. Damit wurde unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft erschwert, da dort das Rücktrittsalter für Chefärzte bei 65 Jahren liegt.
Die nun vom Universitätsrat erlassene Personalordnung mit Rücktrittsalter 65 für Professorinnen und Professoren beseitigt diese Probleme. Die Möglichkeit der Verschiebung des Rücktritts um maximal zwei Jahre bietet zudem die geforderte Flexibilität.
Der Regierungsrat beantragt daher, den parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben.