Planung DB-Güterbahnhofareal: Abtausch vorgesehener Grün- und Freiflächen zu Gunsten dicht überbauter Quartiere
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Motion Lukas Stutz CVP -- Der Umfang der Grün- und Freifläche auf dem DB-Güterbahnhofareal steht noch nicht fest. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist gegenwärtig daran einen städtebaulichen Rahmenvertrag über die Planung und deren Umsetzung auf dem DB-Areal auszuarbeiten. Der Regierungsrat kann deshalb einen parlamentarischen Vorstoss (Motion) zu diesem Thema inhaltlich noch nicht beurteilen. In einem zweiten Punkt ist der Vorstoss rechtlich nicht zulässig. Der Regierungsrat ist bereit die Anliegen in Form eines Anzuges entgegenzunehmen.
Im Anschluss an den ersten planerisch-städtebaulichen Wettbewerb für die Neugestaltung des DB-Güterbahnhofareals hatten die beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Bewohnerschaft und des Naturschutzes verlangt, dass die Freifläche auf 8 Hektaren erhöht wird. Dies primär wegen des bestehenden Grün- und Freiflächendefizits im Kleinbasel sowie des Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen.
Der parlamentarische Vorstoss verlangt, dass die geforderten 8 Hektaren Frei- und Grünfläche nicht ausschliesslich auf dem DB-Güterbahnhofareal realisiert werden. Vielmehr sollen Teile davon in dicht besiedelten Stadtteilen wie dem Kleinbasel und dem St. Johann eingerichtet werden. Die Regierung wird daher gebeten, erstens dem Grossen Rat entsprechende spezielle Bauvorschriften vorzulegen, welche die Umsetzung vorgenannter Anliegen ermöglicht und zweitens in der 2. Wettbewerbsstufe einen Teil der 8 Hektaren als Ergänzungs-Baubereiche zu bezeichnen, welche nur überbaut werden dürfen, wenn dafür in anderen Stadtteilen - insbesondere im Kleinbasel und im St. Johann - neu gleich grosse Grün- und Freiflächen erstellt werden.
Die Rechtmässigkeitsprüfung der Motion hat ergeben, dass der zweite Punkt rechtlich nicht zulässig ist. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, dieses Anliegen, bzw. der Einfachheit halber beide Anliegen, als Anzug entgegenzunehmen.
Weiter weist der Regierungsrat darauf hin, dass die dem ersten Wettbewerb zu Grunde liegende Vereinbarung mit der DB AG einen Grün- und Freiflächenanteil von 20% der Arealfläche beinhaltete, was ca. 3,6 Hektaren entspricht. Eine Erhöhung dieses Anteils muss zuerst im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der DB AG ausgehandelt werden. In diesem Sinne handelt es sich bei den 8 Hektaren Grün- und Freifläche auf dem DB-Güterbahnhofareal nicht um eine gesichert vorhandene grosszügige Reserve für einen allfälligen Realersatz in dicht bebauten Quartieren. Deshalb können vor Abschluss von Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag keine Aussagen zu diesem Inhalt der Motion gemacht werden.