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Planungszone für das Areal des ehemaligen Gas- und Wasserwerkes zwischen Binningerstrasse und Nachtigallenwäldeli

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der öffentliche Raum zwischen der Innerstadt und dem Zoo soll attraktiver gestaltet werden. Der Regierungsrat beabsichtigt eine Planungszone für das Areal des ehemaligen Gas- und Wasserwerkes sowie die Fussgängerachse Lohweg - Nachtigallenwäldeli festzusetzen.

Das Baudepartement wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 26. August 1997 beauftragt, das Vorhaben Multiplexkino auf der Heuwaage zu begleiten und die weiteren Schritte für die Realisierung in die Wege zu leiten. In der Zwischenzeit ist die Projektierung am Gebäude des Multiplexkinos fortgeschritten. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes kann nun das gesamte Gebiet Heuwaage in die Planung mit einbezogen werden. Deshalb soll ein breit abgestützter Richtplan erarbeitet werden, welcher aufzeigt, wie der öffentliche Raum zwischen Innerstadt und Zoo attraktiver gestaltet werden kann.

Aus städtebaulicher Sicht besonders wichtig sind die Fussgängerachse Lohweg-Nachtigallenwäldeli und das im Eigentum der Einwohnergemeinde des Kantons Basel-Stadt stehende Areal des ehemaligen Gas- und Wasserwerkes. Für diese Bereiche soll eine Planungszone festgesetzt werden. Auf den Parzellen befinden sich das Haupt- und zwei Nebengebäude des ehemaligen Gas- und Wasserwerkes sowie der Freizeitbetrieb Kuppel. Im Zuge der Planung soll untersucht werden, an welchen Standorten bauliche Entwicklungen möglich sein sollen und in welchen Bereichen der bestehende Grün- und Freiraum etappenweise erweitert werden kann.

Vor diesem Hintergrund bekundet der Regierungsrat seine Absicht, für das Areal des ehemaligen Gas- und Wasserwerkes eine Planungszone gemäss Paragraph 11b des Hochbautengesetzes für die Dauer von 5 Jahren festzusetzen.

Die öffentliche Planauflage zur Festsetzung der Planungszone findet voraussichtlich vom Donnerstag, 6. Mai 1999 bis Freitag, 4. Juni 1999 statt. Die definitive Festsetzung der Planungszone muss nach Durchführung der öffentlichen Planauflage durch den Regierungsrat beschlossen werden.

Weitere Auskünfte

Fritz Schumacher Tel. 267 93 91 Kantonsbaumeister Baudepartement