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Rahmenkredite für die Erweiterung der Elektrizitätsversorgung für die Jahre 1999 bis 2003 der IWB

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat drei Rahmenkredite für die IWB von insgesamt 8 Millionen Franken. Sie sind für Vorhaben zur Erweiterung des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der öffentlichen Beleuchtung sowie der Errichtung neuer Transformatorenstationen bestimmt die im Einzelnen noch nicht bekannt sind.

Die vom Regierungsrat dem Grossen Rat beantragten Kredite von insgesamt 8 Millionen Franken dienen der Erweiterung des Elektrizitätsversorgungsnetzes (5 Millionen Franken), der Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung (900'000 Franken) sowie der Errichtung von Transformatorenstationen (2,1 Millionen Franken). Es handelt sich um Vorhaben, die im Einzelnen heute noch nicht bekannt sind und die zu Lasten der laufenden Rechnung der IWB abgerechnet werden.

Im Budget 1999 der IWB sind für das Hochspannungsnetz 400'000 Franken und für das Niederspannungsnetz 600'000 Franken eingestellt. Für die Errichtung einer neuen Trafostation sind 300'000 Franken und für die Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung im Jahre 1999 200'000 Franken vorgesehen.

Im Kanton Basel-Stadt sind die IWB gemäss IWB-Gesetz verpflichtet, sämtliche Kunden im Baugebiet an die Stromverteilung anzuschliessen. Bei grösseren Kunden, z.B. bei neuen Überbauungen, genügen die in der Strasse verlegten Kabel nicht immer und es müssen neue Verbindungsleitungen gelegt werden. Dasselbe gilt bei Grosskunden, die eine Transformatorenstation benötigen, für welche neue Hochspannungskabel verlegt werden müssen. Solche Neuinvestitionen müssen oft kurzfristig realisiert werden. Bis anhin mussten für die entsprechenden Kreditfreigaben jeweils Anträge an den Grossen Rat gestellt werden. Auf Anregung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe schlägt der Regierungsrat nun erstmals das in mehrfacher Hinsicht wesentlich geeignetere Verfahren mit drei Rahmenkrediten vor.

Diese Rahmenkredite erlauben den IWB, auf Kundenwünsche rasch zu reagieren und stellen mit Blick auf die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes eine notwendige und zukunftsgerichtete Lösung dar.

Die IWB sind zudem in der Stadt Basel verpflichtet, die öffentliche Beleuchtung zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. Bei neuen Bauvorhaben müssen teils Kabel ersetzt, verstärkt oder eine neue Beleuchtung installiert werden. Soweit es sich nicht um den Ersatz bestehender und amortisierter Anlagen handelt, fallen auch diese Vorhaben unter Neuinvestitionen und sollen künftig auch aus dem entsprechenden Rahmenkredit finanziert werden.

Weitere Auskünfte

Leo Gärtner Tel. 275 51 40 Leiter Elektrizitätsversorgung IWB