Regelung der beruflichen Vorsorge bei der Handelsschule KV Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Auch dem neu eintretenden Personal der Handelsschule KV Basel soll bis auf weiteres unter den bisherigen Bedingungen die Möglichkeit eines Anschlusses an die Pensionskasse des Basler Staatspersonals offen stehen. Hauptgrund dafür ist die "staatsnahe" Aufgabe der Schule im Auftrag des Kantons.
Der geltende Subventionsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem KV Basel sieht vor, dass die Handelsschule des KV Basel die berufliche Vorsorge für neu eintretendes Personal bis Ende 1999 ausserhalb der Abteilung I der Pensionskasse des Staatspersonals (PK I) regelt.
Der Regierungsrat hat entschieden, im Subventionsvertrag mit der Handelsschule KV Basel, der vom Jahr 2000 an gelten wird, dem Begehren des KV Basel auf Verbleib seines Personals in der Pensionskasse des Basler Staatspersonals Rechnung zu tragen.
Bei Inkrafttreten des totalrevidierten Pensionskassengesetzes wird die PK-Regelung des KV Basel erneut überprüft.