Regierungsrat beantragt Zustimmung zur Umwandlung der Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel in eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Zustimmung zur Umwandlung der Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel in eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäss Art. 762 OR. Mit einer neuen Unternehmensstruktur sollen Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit des Unternehmens erhöht und damit der Messe- und Kongressplatz Basel weiter gestärkt werden. Die inhaltliche Mitsprache der öffentlichen Hand ist auch in der neuen Rechtsform gewahrt.
Das wirtschaftliche Umfeld, in welchem sich die Messe Basel befindet, hat sich wesentlich geändert. Grundlegende strategische Massnahmen sind notwendig, damit die heutigen guten Ergebnisse des Unternehmens auch in Zukunft gehalten werden können. Die Rechtsform der Genossenschaft mit dem nach oben offenen Kapital ist insbesondere für das internationale Messegeschäft nicht mehr zeitgemäss und mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Gesellschaft und deren Eigentümer und Eigentümerinnen verbunden. Zudem engt diese Rechtsform die Beweglichkeit der Messe Basel ein.
Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der Messe Basel sind deshalb zum Schluss gekommen, dass das Unternehmen ein zeitgemässes, der heutigen Geschäftstätigkeit angepasstes Rechtskleid erhalten muss. Dies wird erreicht durch eine Umwandlung der heutigen Rechtsform in eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung und Mitwirkung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, namentlich der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der Regierungsrat hat sich nach eingehender Prüfung der Ansicht angeschlossen, dass mit dieser Gesellschaftsform die Interessen einer privatrechtlichen Unternehmung mit den wirtschaftspolitischen Zielen der öffentlichen Hand kombiniert werden können.
Dank der neuen Rechtsform kann die Messe zudem leichter Kooperationen mit anderen Veranstaltern eingehen und sich Kapital am Markt beschaffen. Das öffentliche Interesse wird mit Statuten und dem Organisationsreglement mittels direkter Vertretung des Regierungsrates im Verwaltungsrat sowie über eine entsprechende Einflussnahme an der Generalversammlung gewahrt. Der Regierungsrat wird wie bisher vier Vertreterinnen oder Vertreter in den elfköpfigen Verwaltungsrat delegieren, wobei er weiterhin einen dieser Sitze dem Kanton Basel-Landschaft überlassen wird. Da wichtige Beschlüsse einer Zweidrittelsmehrheit des Verwaltungsrates bedürfen, ist die Einflussnahme des Regierungsrates gewährleistet.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, der im Rahmen der Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt angehört wurde, ist mit der Umwandlung der Messe Basel in eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts einverstanden.
Stimmt der Grosse Rat der Umwandlung zu, wird eine Generalversammlung der Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel die Umwandlung abschliessend genehmigen müssen.