Regierungsrat begrüsst Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassung) -- Der Kanton Basel-Stadt begrüsst die Neuordnung des Finanzausgleichs in der Schweiz sehr. Insbesondere werden die neuen Instrumente "Interkantonaler Lastenausgleich" (zur Abgeltung von Zentrumsleistungen) und "Soziodemografischer Belastungsausgleich" (zur Finanzierung von spezifischen Sonderlasten der Kernstädte) als Bereicherung des Instrumentariums für den Finanzausgleich beurteilt.
Die bestehende Ordnung des Finanzausgleichs ist ein historisch gewachsener Wildwuchs, der heute sehr schwer zu überschauen ist und dessen effektive Auswirkungen kaum abzuschätzen sind. Zusätzlich ist sie auf Grund der Unübersichtlichkeit und der teilweise falschen Anreizstrukturen volkswirtschaftlich ineffizient. Deshalb ist eine Neuordnung des Finanzausgleichs sinnvoll, die in erster Linie die Transparenz erhöht und die richtigen Anreize setzt. Aus der Sicht eines Stadtkantons ist zudem von grösster Bedeutung, dass neu unter Finanzausgleich neben dem Ressourcenausgleich auch explizit der interkantonale Lastenausgleich (Abgeltung von Zentrumsleistungen über die Kantonsgrenzen) verstanden wird, und dass es neben dem geografisch-topografischen Belastungsausgleich (für die Berg- und Randregionen) neu auch einen sozio-demografischen Belastungsausgleich für die Abgeltung der spezifischen Sonderlasten in den Kernstädten (A-Stadtproblematik) gibt.
Neben der grundsätzlich positiven Grundhaltung gegenüber dem Projekt hat der Regierungsrat auch einige konkrete Vorbehalte bei der vorgesehenen Gesetzgebung zum Finanzausgleich im engeren Sinne und auch bei den vorgesehenen Aufgaben- und Kompetenzentflechtungen zum Ausdruck gebracht. Bei den letzteren muss berücksichtigt werden, dass mit der kantonalen Aufteilung von Aufgaben in verschiedenen Bereichen heute in der Schweiz einheitlich geltende Leistungsstandards entfallen. Besonders störend kann dies im Sozialbereich sein, in dem darauf zu achten ist, dass die Kantone nicht zu stark voneinander abweichende Angebote erbringen Dies könnte unerwünschte Wanderungsbewegungen und vermehrtes Trittbrettfahren nach sich ziehen. Um diese möglichen Negativwirkungen aufzufangen, sollte der Bund dafür sorgen, dass für die Kantone minimale Standards verbindlich erklärt werden. Dies kann durch Rahmengesetze oder durch interkantonale Rahmenvereinbarungen erzielt werden, wobei der Bund eine Rolle als Moderator und Koordinator wahrnehmen könnte. Der Regierungsrat sieht bei den Aufgabenbereichen Kollektive Leistungen der Invalidenversicherung, Sonderschulung, Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie Stipendien einen diesbezüglichen Bedarf.