Regionale Spitalzusammenarbeit etabliert
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Felix Stalder LDP René Brigger SP -- Die Koordination der regionalen Gesundheits- und Spitalpolitik sowie die Spitalplanung sind in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft fest etabliert; die Zusammenarbeit wurde in den letzten Jahren auf verschiedenen Gebieten intensiviert. In diesem Sinn beantwortet der Regierungsrat zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat.
In einer parlamentarischen Anfrage stellte ein Grossrat 1994 verschiedene Fragen zur regionalen Zusammenarbeit in der Spitalplanung und in der Kindermedizin sowie zum Einbezug der Baselbieter Spitäler in Lehre und Forschung der Universität Basel. Die Hauptanliegen der Anfrage seien unterdessen realisiert, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest: Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft gehöre zu den wichtigsten Anliegen des Regierungsrats und soll schrittweise weiter vertieft werden.
Die Umsetzung der regionalen Spitalplanung wurde mit dem Erlass der gemeinsamen Spitallisten auf den 1. Januar 1998 eingeleitet; zur Zeit werden die einzelnen Planungsschritte umgesetzt. Die Zusammenarbeit in der Kindermedizin ist seit der Inbetriebnahme des Universitäts-Kinderspitals beider Basel institutionalisiert. Neue Wege der regionalen Zusammenarbeit ging die Universität seit ihrer Verselbstständigung unter der Mitträgerschaft des Kantons Basel-Landschaft. An der Medizinischen Fakultät wurde das regionale Departement Innere Medizin geschaffen. Damit verbunden, erhielten die Kliniken für Innere Medizin an den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal universitären Status; die Klinikleiter haben sogenannte strukturelle Ordinariate inne.
In einer weiteren parlamentarischen Anfrage hat sich 1995 ein Grossrat nach dem Stand der regionalen Spitalplanung gemäss Krankenversicherungsgesetz, KVG, erkundigt. Die gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft erlassene Spitalliste in der somatischen Akutmedizin wurde nach langjähriger Planung auf Anfang 1998 in Kraft gesetzt. Bis 2002 sollten in den beiden Kantonen 630 Akutbetten in öffentlichen und privaten Spitälern abgebaut werden.
Hinsichtlich der Umsetzung der gemeinsamen Spitalplanung haben die im Juni 1999 gefällten Bundesrats-Entscheide für Ungemach gesorgt: Der Bundesrat schützt einerseits die kantonale Spitalplanung ausdrücklich, nimmt andererseits den Bereich Zusatzversicherungen von der Planungspflicht aus und gesteht Halbprivat- und Privatabteilungen einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Spitalliste zu. Die Folgen dieses Entscheids sind noch nicht klar; die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Landschaft haben unterdessen den Bundesrat aber aufgefordert, seinen Standpunkt zu überdenken. Davon unabhängig wird die Umsetzung der Spitalplanung entsprechend den Zielvorgaben weitergeführt.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die beiden parlamentarischen Vorstösse als erledigt abzuschreiben.