Revision der Friedhofordnung vom 19. Februar 1980
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Friedhofordnung wird dem 1996 revidierten Bestattungsgesetz angepasst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision bewilligt. Sie wird sofort wirksam und ermöglicht beispielsweise neue Bestattungsformen.
Die Anpassung der Friedhofordnung vom 19. Februar 1980 an das 1996 geänderte Bestattungsgesetz trägt dem immer stärker auftretenden Bedürfnis Rechnung, von einem verstorbenen Menschen auf individuelle Art und Weise Abschied nehmen zu können. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass neue Bestattungsformen wie die Urnenfeier oder die Beisetzung der Urne ausserhalb des Friedhofes möglich werden. Bestattungsmöglichkeiten werden auch für nichtmeldepflichtige Totgeburten geschaffen. Zudem werden auch die Vorschriften betreffend Grabmäler auf das notwendige beschränkt.
Geändert wird auch die Zusammensetzung der Friedhofkommission. Anstelle der Vorsteherin des Baudepartementes wird neu der Leiter der Abteilung Stadtgärtnerei und Friedhöfe dieses Gremium präsidieren. Die Friedhofkommission kann sich damit wieder vermehrt auf die gesetzlich vorgesehene Fachberatung des zuständigen Baudepartementes konzentrieren.