Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Der Regierungsrat befürwortet Liberalisierung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet die Revision des Betäubungsmittelgesetzes wie sie das Eidgenössische Departement des Innern vorschlägt. In seiner Stellungnahme im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens spricht sich der Regierungsrat vor allem für die gesetzliche Verankerung der "Politik der vier Säulen" und für eine Liberalisierung des Konsums aller Betäubungsmittel aus.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Kantonen Vorschläge für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Verordnung zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus und des Vertriebs von Hanfprodukten zur Vernehmlassung vorgelegt. Mit der Revision sollen das Betäubungsmittelgesetz den Realitäten im Drogenbereich angepasst und die Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre umgesetzt werden. Dabei soll vor allem die heute akzeptierte und eingespielte "Politik der vier Säulen" (Prävention, Überlebenshilfe, Therapie, Repression) gesetzlich verankert werden.
Im Auftrag des Regierungsrats hat das Sanitätsdepartement die baselstädtische Stellungnahme unter Einbezug des Justiz-, des Polizei- und Militär- sowie des Erziehungsdepartements formuliert. Der Regierungsrat begrüsst die Vorschläge des Eidgenössischen Departements des Innern und anerkennt auch die Führungsrolle des Bundes, die gesetzlich verankert werden soll. Eine gesetzliche Grundlage erhält nun auch die kontrollierte ärztliche Heroinverschreibung.
Bei den fünf vorgelegten Varianten zur zukünftigen strafrechtlichen Verfolgung und Sanktionierung beim Konsum von Betäubungsmitteln spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine leicht modifizierte Form der Variante eins der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) aus. Sie sieht eine weitgehende Liberalisierung des Konsums aller Betäubungsmittel und des Besitzes zum Eigenkonsum vor: Konsum und Vorbereitung zum Konsum wären danach straffrei. Besitz, Erwerb, Herstellung und Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis sollen nicht mehr unter Strafe gestellt werden.
Bei seiner Stellungnahme geht der Regierungsrat davon aus, dass die Mittel des Strafrechts nicht geeignet sind, die Sucht wirksam zu bekämpfen. Die Kräfte sollen auf die Bekämpfung des Drogenhandels und nicht auf die Verfolgung der Konsumentinnen und Konsumenten konzentriert werden.
Aus der Sicht des Regierungsrates kann der Jugendschutz nicht über die Strafbarkeit des Konsums erreicht werden. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb das gleiche Verhalten bei einem 15jährigen unter Strafe gestellt werden soll, bei einem 18jährigen aber nicht verfolgt wird. Hingegen muss das Anbieten und Zurverfügungstellen von Betäubungsmitteln an Kinder und Jugendliche strafbar sein.