Revision von verschiedenen Verordnungen des Bundes im Asyl- und Ausländerbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates -- Der Regierungsrat hat in der Vernehmlassung zur vorgesehenen Revision der Verordnungen im Asylbereich und Teilen des Ausländerrechts verschiedene Änderungen positiv beurteilt teilweise aber auch Kritik geäussert. Begrüsst wurde dass der Wegweisungsvollzug für rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber effizienter abgewickelt werden soll oder dass sich die Bundesbehörden Gedanken über die Abgeltung der besonderen Leistungen der Standortkantone von Empfangsstellen machen. Kritisch hat der Regierungsrat demgegenüber angemerkt dass die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz verbessert werden muss um in der Asylpolitik mehr agieren zu können respektive weniger reagieren zu müssen. Zudem lehnt der Regierungsrat die vom Bund vorgeschlagene Kürzung der Unterstützungspauschale für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsregelung ab.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hatte die Kantone eingeladen, zur vorgesehenen Revision der Verordnungen im Asylbereich und zu Teilen des allgemeinen Ausländerrechts Stellung zu nehmen. Die Änderungsvorlagen wurden in der Folge der Revision von Asylgesetz und einiger Teile des allgemeinen Ausländerrechts notwendig.
Der Regierungsrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der grundsätzlich den Kantonen obliegende Wegweisungsvollzug mit verstärkter Unterstützung der Bundesbehörden effizienter abgewickelt werden soll. Die Kantone dürften so leicht entlastet werden.
Erfreut ist der Regierungsrat, dass die Bundesbehörden Überlegungen zur Abgeltung der besonderen Leistungen der Standortkantone von Empfangsstellen anstellen. Eine entsprechende Regelung ist zwar in den vorgelegten Entwürfen materiell noch nicht vorgeschlagen, sie soll jedoch auf dem Wege einer Praxisänderung, die mit den Kantonen abgesprochen wird, realisiert werden. Nach den Vorstellungen der Bundesbehörden könnte dies bedeuten, dass künftig alle Asylgesuche, die auf schweizerischem Hoheitsgebiet innerhalb der Landesgrenzen gestellt werden, ausnahmslos einem Kanton zugewiesen und an den Verteilschlüssel angerechnet werden.
Der Regierungsrat hat in der Vernehmlassung aber auch kritisch angemerkt, dass die neuen Regelungen vor allem darauf angelegt sind, bestehende Probleme im Inland zu bewältigen. Um nicht nur defensiv reagieren zu können, muss auch die Aussen- und Sicherheitspolitik verbessert werden. Wichtig sei schliesslich auch ein Grenzschutz, der örtlich sinnvoll und personell ausreichend eingesetzt wird.
Abgelehnt wird die vom Bund vorgeschlagene Kürzung der Unterstützungspauschale für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsregelung. Eine um gut 4 auf 14 Franken pro Tag reduzierte Pauschale reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. De facto würde der gekürzte Ansatz eine Lastenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen bedeuten. Dies kann aber nicht im Rahmen einer Verordnungsrevision realisiert werden.