Spitallisten: Wahlfreiheit und Wettbewerb weiterhin gewährleistet
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Maria Iselin LDP -- Auch in Zukunft werden in allen medizinischen Fachdisziplinen Betten sowohl in privaten wie in öffentlichen Spitälern angeboten. Damit ist für die Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit und zwischen den Spitälern ein echter Wettbewerb gegeben. Die Massnahmen zur Umsetzung der Spitallisten - so der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage - haben wesentlich zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beigetragen.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss bezüglich der aktuellen Auswirkungen der kantonalen Spitallisten fasst das Sanitätsdepartement noch einmal die Ziele der kantonalen Spitalplanung zusammen: Im Bereich der somatischen Akutmedizin haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine gemeinsame Spitalliste erlassen. Darüber hinaus war während des gesamten Planungsprozesses die regionale Koordination mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen garantiert.
Auf Grund der für beide Basler Kantone verbindlichen Angebotsplanung in der somatischen Akutmedizin wird das Leistungsangebot - entsprechend den seit Anfang 1998 geltenden gemeinsamen Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft - gegenwärtig restrukturiert. Sowohl bei privaten wie bei öffentlichen Spitälern wird in diesem Bereich die Anzahl der Akutbetten reduziert und die Zusammenarbeit zwischen den Leistungsanbietern gefördert. Gleichzeitig werden in Basel Ersatzangebote in jenen Bereichen bereitgestellt, in denen Bedarf besteht, nämlich in der Rehabilitation und in der Palliativmedizin. Insgesamt wird der Anteil der privaten Akutbetten nur geringfügig gesenkt; somit hat der Kanton Basel-Stadt auch künftig wesentlich mehr Privatbetten als im schweizerischen Durchschnitt.
Gemäss aktueller Spitalplanung werden auch in Zukunft in allen medizinischen Fachdisziplinen Betten sowohl in privaten wie in öffentlichen Spitälern angeboten. Damit ist für die Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit gegeben; zwischen den Spitälern besteht ein echter Wettbewerb.
Auf Grund seiner Antworten beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss als erledigt abzuschreiben.