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Stadtentwicklungsplan für das äussere St. Johann genehmigt – Bau des Halbanschlusses St. Johann/ Luzernerring terminiert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den "Richtplan Stadtentwicklung Äusseres St. Johann" als interne Weisung für die kantonale Verwaltung verbindlich erklärt. Auf dessen Grundlage wurde das Baudepartement beauftragt nach der Planauflage mit den neuen Bau- und Strassenlinien sowie den Zoneneinteilungen die entsprechenden Parlamentsvorlage für den Bereich Voltastrasse – Bahnhof St. Johann auszuarbeiten. Im weiteren hat der Regierungsrat beschlossen dass der Halbanschluss St. Johann/Luzernerring der Nordtangente in den Jahren 2002 bis 2005 gebaut werden soll. Er kann damit gleichzeitig mit der durchgehenden Nordtangente in Betrieb genommen werden. Dies garantiert eine optimale Umsetzung des "Richtplans Stadtentwicklung Äusseres St. Johann".

Der Richtplan

Die Notwendigkeit einer ganzheitlichen stadtentwicklerischen Planung für den Bereich Voltastrasse bis Güterbahnhof St. Johann wurde bereits im Regierungsprogramm 1997 - 2001 verankert. Der "Stadtteilentwicklungsplan Äusseres St. Johann - Nordtangentenkorridor" vom Oktober 1997 zeigt auf, wie die Voltastrasse zu einem modernen Boulevard umgestaltet werden kann. Zentrum ist die neue S-Bahn-Haltestelle St. Johann, die mittelfristig zu einer Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs für die trinationale Agglomeration Basel ausgebaut werden soll.

Zur Abstimmung der weiteren Planungsschritte ist es zweckmässig, die wesentlichen Elemente des Stadtteilentwicklungsplanes als Richtplan für die Verwaltungsstellen des Kantons verbindlich festzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Koordination zwischen den Verwaltungsstellen in Bezug auf die Planung und den Bau des Abschnittes 2 der Nordtangente und den Stadtentwicklungsmassnahmen sach- und zeitgerecht erfolgt. Das Baudepartement muss nun auf der Grundlage des Richtplans die Bau- und Strassenlinien sowie die Zonenanpassungen und -änderungen auflegen, anschliessend erstellt es die Vorlage betreffend Festsetzung von Bau- und Strassenlinien, Zonenanpassung und -änderung, spezielle Bauvorschriften und Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen für den Bereich Voltastrasse - Bahnhof St. Johann an den Grossen Rat. Dabei sollen auch Vorhaben wie die kürzlich vorgestellte Projektidee der Wohngenossenschaft Volta-Mitte grundsätzlich möglich sein.

Für die Verbindlicherklärung des Richtplanes hatte das Baudepartement im Juni 1998 in einer öffentlichen Erörterung die Quartierverträglichkeit des "Stadtteilentwicklungsplans Äusseres St. Johann - NT Korridor" überprüft. Angehört wurden Vertreterinnen und Vertreter aus dem Quartier, von Wirtschaft, Politik, Fachverbänden und Nachbargemeinden. Dabei wurde der Stadtteilentwicklungsplan von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in seinen wesentlichen Inhalten bestätigt und die Unterstützung für dessen Umsetzung zugesagt.

Eine Verbindlichkeit des Richtplanes für die Bürgerin und den Bürger und namentlich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, mit Ausnahme des staatseigenen und/oder des vom Staat verwalteten Eigentums, besteht allerdings nicht. In begründeten Ausnahmefällen kann das Baudepartement zudem vom Richtplan abweichen.

Der Halbanschluss St. Johann/Luzernerring der Nordtangente

Der Regierungsrat hat sodann im Zusammenhang mit diesem Richtplan beschlossen, den Halbanschluss St. Johann / Luzernerring in den Jahren 2002 bis 2005 zu realisieren. Damit ist Gewähr geboten, dass den geplanten Stadtteilentwicklungsmassnahmen im äusseren St. Johann von Anfang an in einem vom Verkehr stark entlasteten Umfeld optimale Start- und Rahmenbedingungen geboten werden und sie damit wesentlich besser zur Entfaltung kommen können.

Um unerwünschten Mehrverkehr zu vermeiden, wurde auch der Rückbau des Wasgenrings und des Luzernerrings formell beschlossen. Dies bedeutet, dass für diesen Strassenzug auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Nordtangente die Fahrbahnbreite von 12 auf 10 Meter reduziert wird. Beidseitig sollen eine Baumreihe mit dazwischen liegenden Parkplätzen realisiert werden.

Durch die Terminierung mit den Arbeiten an der Nordtangenten-Stammlinie lassen sich nun auch Synergien im Bereich Projektorganisation und Baustellenmanagement sowie beim Bauablauf nutzen; dies führt zu Kosteneinsparungen. Zudem profitiert die Anwohnerschaft von der zeitlichen Koordination der Baustellen im Abschnitt St. Johann dank kürzerer Beeinträchtigungen und Behinderungen.

Die Ausführungsarbeiten für den Anschluss St. Johann der Nordtangente verursachen Investitionsausgaben von ca. 87 Millionen Franken bei einem Kantonsanteil von 30,5 Millionen. Die Rechnungen 2002 bis 2005 werden mit jährlich maximal 7,5 Mio. Franken belastet. Das Ausführungsprojekt des Abschnittes St. Johann war 1994 durch den Regierungsrat ohne Zeitangabe der Realisierung genehmigt worden. Die Genehmigung des Ausführungsprojektes durch die Bundesbehörden erfolgte 1996.

Weitere Auskünfte

German Hug Tel. 267 92 27 Leiter Planung, Hochbau- und Planungsamt Baudepartement Niklaus Baumann Tel. 267 93 00 Adjunkt des Kantonsingenieurs Baudepartement