Steuerrekurskommission: Änderung des Steuergesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Steuergesetzes vor die Änderungen hinsichtlich der personellen Zusammensetzung und der Organisation der Steuerrekurskommission beinhaltet.
Die Gesetzesänderung drängt sich wegen eines Entscheides des Bundesgerichts vom 27. November 1998 auf. Darin hat das Bundesgericht erkannt, dass die Steuerrekurskommission in ihrer heutigen personellen Zusammensetzung und Organisation den Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiliches Gericht im Sinne von Art. 140 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, Art. 98a des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht zu genügen vermag.
Um diesen Mangel der fehlenden Unabhängigkeit zu beheben, schlägt der Regierungsrat eine Regelung vor, nach welcher der Vorsteher des Finanzdepartements der Steuerrekurskommission nicht mehr angehört und die Steuerrekurskommission ihr eigenes Sekretariatspersonal bestellt.