Steuersenkung durch Ausgleich der Kalten Progression bei der Einkommenssteuer
MedienmitteilungRegierungsrat
Aufgrund der seit Juni 1994 aufgelaufenen Teuerung in Höhe von 406 Prozent wird auf den Einkommenssteuern ab 1999 die Kalte Progression ausgeglichen. Dadurch reduzieren sich die Tarife für alle Steuerpflichtigen.
Im Juni 1994 betrug der Basler Index der Konsumentenpreise 100,9 Punkte, per Juni 1999 stand er bei 105,0 Punkten. Aus der Differenz von 4,1 Punkten resultiert eine Teuerung von 4,06 Prozent seit der letzten Angleichung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausgleich der Kalten Progression gegeben. Die Einkommenssteuertarife sowie die gesetzlichen Abzüge werden erstmals für die Einkommenssteuern 1999, soweit sie im Jahre 2000 fällig werden, im Umfang der Teuerung von 4,06 Prozent angepasst. Die Steuerpflichtigen werden also im Jahr 2000 in den Genuss einer ihrem Einkommen entsprechenden Entlastung kommen. (vgl. Beispiele im Anhang).
Die mit dem Ausgleich der Kalten Progression verbundenen Mindereinnahmen betragen rund 27,5 Millionen Franken. Sie belasten die Staatsrechnung erstmals im Jahre 2000.
Laut § 48 Abs. 4 und 5 des Basler Steuergesetzes gilt für die Einkommenssteuertarife sowie die gesetzlichen Abzüge der Teuerungsstand gemäss Basler Index der Konsumentenpreise vom 30. Juni 1994. Die Tarife sind der Entwicklung des Indexes anzupassen, sobald die Teuerung seit der letzten Angleichung 4 Prozent übersteigt. Massgebend ist jeweils der Stand des Indexes per 30. Juni eines Steuerjahres. Die indexierten Abzüge und Tarifkennzahlen sind auf die nächsten 100 Franken auf- oder abzurunden.
Die genauen Angaben zu den neuen Einkommensteuertarifen werden im Kantonsblatt publiziert