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Subventionen oder steuerliche Vergünstigungen für die Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Bauten

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Maria Iselin LDP) -- Der Kanton unterstützt Privatpersonen bei der Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Bauten nicht nur mit Subventionen sondern auch mit einer steuerlichen Vorzugsbehandlung. Diese Privilegien stehen alternativ zur Verfügung. Nach den bisherigen Erfahrungen werden direkte Subventionen bevorzugt.

Subventionen an historischen Bauten gibt es in Basel seit der Einführung des Arbeitsrappens, der im Jahre 1936 vor allem zur Wirtschaftsförderung geschaffen wurde. Mit dem Erlass des Denkmalschutzgesetzes im Jahre 1980 wurde die Subventionierung für historische Bauten nach modernen Kriterien der Denkmalpflege neu geregelt. Seither werden Subventionen gezielt zur Restaurierung historischer Bausubstanz eingesetzt.

Die Gewährung von Beträgen an die Kosten von Renovationen und Erhalt von historischen Bauten werden durch das Denkmalschutzgesetz geregelt. Die hiefür vorhandenen Mittel reichen aber nicht aus für eine flächendeckende Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen Anliegen.

Seit anfangs 1996 gelten im Kanton Basel-Stadt neue Regeln für die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Massnahmen des Denkmalschutzes. Wertvermehrende Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlich verfügter Denkmalschutzvorschriften können von der Einkommenssteuer wie Unterhaltskosten abgezogen werden. Freiwillige Denkmalschutz-Vorkehren sind von der Steuer abziehbar, soweit sie im im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden getätigt werden. Kosten, für die Subventionen bezogen wurden, können nicht abgezogen werden.

Im Bereich der Vermögenssteuer sieht die geltende Steuerordnung für kulturhistorisch wertvolle Bauten keine besonderen Bestimmungen vor. Über die Berechnung des relativen Landwerts wird aber den Eigenheiten von denkmalpflegerischen Auflagen Rechnung getragen.

Weitere Auskünfte

Sandro Messner Tel. 267 84 44 Stv. Ressortleiter Kultur Erziehungsdepartement