Subventionsverlängerungen im Kulturbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Subventionsverhältnisse mit dem Theater Spilkischte der Musikwerkstatt Basel und dem Stadtkino sollen weitergeführt werden: Während der kommenden 5-Jahresperiode stehen drei Elemente im Vordergrund: Grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen staatlichen Unterstützung stille Subventionserhöhung durch kompensationslosen Wegfall der Billettsteuer und Umschichtungen zwischen der Kulturvertragspauschale des Kantons Basel-Landschaft und den Beiträges der Kantons Basel-Stadt.
Die Ausgabenberichte des Regierungsrates an den Grossen Rat für die Fortführung der Subventionsverhältnisse mit dem Theater Spilkischte, der Musikwerkstatt Basel und dem Stadtkino sehen keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen für die Jahre 2000-2004 vor. Sie beantragen, den kulturellen Institutionen die staatliche Unterstützung im bisherigen Umfang zukommen zu lassen.
Bereits im Ratschlag zur Abschaffung der Billettsteuer hat der Regierungsrat die Absicht bekanntgegeben, im Bereich der sogenannten "kleinen Kultursubventionen" auf eine Kompensation für den Einnahmenausfall wegen der Abschaffung der Billettsteuer zu verzichten. Das Theater Spilkischte und das Stadtkino erhalten deshalb im Zusammenhang mit der gestrichenen Billettsteuer eine stille Subventionserhöhung.
Auch das Publikum wird von der Abschaffung der Billettsteuer profitieren können. Das Stadtkino wird durch Senkung der Preise für Einzeleintritte einen Teil der Entlastung an das Publikum weitergeben.
Im Weiteren sind Verschiebungen zwischen den Beiträgen des Kantons Basel-Stadt und den Beiträgen aus der Kulturvertragspauschale mit dem Kanton Basel-Landschaft vorgesehen. So soll das "junge theater basel" inskünftig seine staatliche Unterstützung vollständig aus der Kulturvertragspauschale erhalten. Für das "junge theater basel" entfällt somit die Notwendigkeit, das Subventionsverhältnis mit dem Kanton Basel-Stadt fortzuführen. Die übrigen drei Betriebe werden nach den Absichten des Regierungsrat mit mehr Geld aus der Pauschale und entsprechend weniger aus dem Kulturbudget des Kantons subventioniert.
Die Beiträge aus der Kulturvertragspauschale sind einvernehmlich von der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt festgelegt worden. Die Umschichtungen zwischen dem städtischen Kulturbudget und der Kulturvertragspauschale haben zum Zweck, die Gelder aus dem Nachbarkanton vermehrt für laufende Betriebskosten einzusetzen und die freiwerdenden Mittel im Budget für die Kulturförderung im Kanton Basel-Stadt in neue, bisher vernachlässigte Fördergebiete fliessen zu lassen.