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Überprüfung der Heimeinweisungspraxis

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur "Überprüfung der Heimeinweisungspraxis" zur Kenntnis genommen und ihn weiter an den regierungsrätlichen Lenkungsausschuss Jugendhilfe geleitet. Der Bericht hält fest dass Kinder und Jugendliche nicht länger als nötig ausserhalb der Familie untergebracht werden sollen. Deswegen sollen die betroffenen Familien gestärkt und die Entwicklung von Kindern beziehungsweise die Autonomie von Jugendlichen gefördert werden.

Der Regierungsrat hat den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur "Überprüfung der Heimeinweisungspraxis" unter Federführung des Justizdepartementes zur Kenntnis genommen und an den regierungsrätlichen Lenkungsausschuss Jugendhilfe weitergeleitet. Der Bericht zeigt unter anderem neuere Tendenzen zur Vermeidung von Fremdplazierungen (Unterbringung in Fremdfamilien oder in Heimen) auf.

Die Fremdplazierung von Kindern und Jugendlichen ist ein Teil der Jugendhilfe. Diese gliedert sich in familienunterstützende (ambulante), familienergänzende (teilstationäre) und familienersetzende (stationäre) Funktionen.

Der Bericht schlägt unter anderem vor, dass die Dauer des Aufenthaltes in einem Heim mit individuellen Hilfeplänen regelmässig überprüft werden soll. Die Fremdplazierung zielt auf die Rückkehr des Kindes in die Familie oder auf die Förderung der Verselbständigung von Jugendlichen im Rahmen nachgehender Betreuung ab. Dies ist abhängig von der Entwicklung des Kindes beziehungsweise Jugendlichen, aber auch von der weiteren Situation der Familie. Deswegen fordert der Bericht, die Elternarbeit und die nachgehende Betreuung zu verstärken.

Die interdepartementale Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass es durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung in Einzelfällen möglich ist, Fremdplazierungen zu vermeiden oder abzukürzen. Dies setzt den Ausbau dieser familienorientierten Massnahme voraus. Darüber hinaus müssen nach Meinung der Arbeitsgruppe mehr Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich der freiwilligen und gesetzlichen Jugendhilfe beziehungsweise des Kindes- und Jugendschutzes geschaffen werden. Beides soll sukzessive realisiert werden.

Die Arbeitsgruppe befürwortet weiter die rasche Einsetzung eines interdepartementalen Koordinationsgremiums, das die im Zusammenhang mit der stationären Jugendhilfe verbundenen Alltagsgeschäfte bearbeitet. Der Bericht ist bei den baselstädtischen Heimleitungen auf positive Resonanz gestossen.

Weitere Auskünfte

Heinz Herrmann Baumgarten Tel. 267 80 15 Beauftragter für Gesellschaftsfragen Präsident der Arbeitsgruppe "Überprüfung der Heimeinweisungspraxis" Justizdepartement Gerhard Schaffner Tel. 267 84 85 Leiter Abteilung Sozialpädagogik Vize-Präsident der Arbeitsgruppe "Überprüfung der Heimeinweisungspraxis" Erziehungsdepartement